Demografischer Wandel (FRL Demografie)
Förderung von Projekten zur positiven Gestaltung des demografischen Wandels in sächsischen Kommunen (ausgenommen Leipzig und Dresden). Anträge bis zum 30.09. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang und/oder einer alternden Bevölkerung, die zur nachhaltigen Anpassung von Kommunen und Regionen an den demografischen Wandel beitragen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen
- Eigenanteil von mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben
Beschreibung
Im Freistaat Sachsen fördert ein spezielles Zuschussprogramm die nachhaltige Anpassung ländlicher Regionen und Kommunen an den demografischen Wandel. Mit Zuwendungen von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben werden Konzepte zur Bewältigung von Bevölkerungsrückgang und einer alternden Bevölkerung unterstützt. Gefördert werden unter anderem die Erarbeitung und Anpassung regionaler Strategien, Innovationswettbewerbe und Pilotprojekte, bürgerschaftliches Engagement sowie Netzwerkbildung und Informationsaustausch. Auch Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen oder die Entwicklung generationenübergreifender Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Sektor können finanziert werden. Durch diese Vielfalt an Maßnahmen sollen Gemeinden und Regionen befähigt werden, den demografischen Wandel proaktiv und positiv zu gestalten.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften inklusive ihrer Eigenbetriebe, kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Voraussetzung für die Förderung ist eine Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen (ausgenommen die Verdichtungsräume Leipzig und Dresden) und ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren sieht die Einreichung in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.09. jedes Jahres vor und bietet Planungssicherheit für alle Beteiligten.