Zuschuss

Denkmalpflegeförderung (Bezirk Oberbayern)

Förderung des Bezirks Oberbayern für die Erhaltung, Pflege und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 50.000 € pro Projekt
Förderquote: 10% - 20%

Förderziel

Der Bezirk Oberbayern unterstützt Privatleute, Institutionen und Kommunen bei der Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden, (Garten-)Anlagen und sonstigen Einrichtungen. Ziel ist, die höheren Kosten bei Renovierung oder Restaurierung denkmalgeschützter Objekte auszugleichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Mehrkosten der Renovierung oder Restaurierung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Denkmal mit künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung
  • Erhaltung, Pflege oder Sanierung von denkmalgeschützten Objekten

Beschreibung

Denkmalpflegeförderung (Bezirk Oberbayern) unterstützt seitens des Bezirks Oberbayern Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Sanierung historisch wertvoller Bauten und Anlagen in Bayern. Gefördert werden Privatpersonen, Institutionen und Kommunen, die Denkmäler von künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung betreiben. Die Fördermittel gleichen dabei gezielt die im Vergleich zu Standardbauvorhaben entstehenden Mehrkosten aus, um das kulturelle Erbe nachhaltig zu sichern und bauliche Identität in Stadt- und Landschaftsstrukturen zu bewahren.

Anträge können ganzjährig ohne feste Frist eingereicht werden und ermöglichen eine flexible Projektplanung. Die Bezuschussung liegt im Regelfall bei 10 % der förderfähigen Mehrkosten, in besonderen Fällen bis zu 20 %, jeweils bis maximal 50.000 € pro Vorhaben. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Mehrkosten, die direkt im Zusammenhang mit Renovierungs- oder Restaurierungsarbeiten an denkmalgeschützten Objekten stehen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Denkmaleigenschaft sowie der kunst- oder kulturhistorischen Relevanz. Dieser kontinuierliche Förderansatz bietet Interessierten aus öffentlichen und privaten Bereichen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage, um wertvolle Baukultur dauerhaft erlebbar zu halten und zukünftigen Generationen zugänglich zu machen.

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