Dental Innovation Award (DIA) – Stiftung Innovative Zahnmedizin
Jährlich vergebener Innovationspreis der Stiftung Innovative Zahnmedizin mit einem Preisgeld von insgesamt 10.000 € für herausragende Fallberichte im non- und mikroinvasiven Kariesmanagement sowie innovative Praxiskonzepte. Einsendeschluss: 15.08.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Würdigung herausragender Fallberichte über non- und mikroinvasives Kariesmanagement sowie innovativer Ideen und Praxiskonzepte in der modernen Zahnmedizin.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung eines anonymisierten Fallberichts oder Innovationskonzepts
- Nachweis der Approbationsurkunde
- Akzeptanz der Teilnahmebedingungen
- Einhaltung der Einsendefrist 15.08.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Kopie der Approbationsurkunde
- Erklärung der Urheberschaft oder Vollmacht
- Erklärung über Nicht-Veröffentlichung
- Deckblatt mit Titel und Kennwort
- Einseitige Zusammenfassung
- Kategorie 1-Unterlagen (Fallpräsentation)
- Kategorie 2-Unterlagen (Idee/Erfindung)
- Kategorie 3-Unterlagen (Praxisinnovation)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Einreichung
- Qualität der Dokumentation
- Praxisrelevanz
Beschreibung
Die Stiftung Innovative Zahnmedizin verleiht jährlich den Dental Innovation Award zur Förderung kreativer Ansätze im non- und mikroinvasiven Kariesmanagement sowie neuartiger Praxiskonzepte. Private Personen und Bildungseinrichtungen aus ganz Deutschland haben die Möglichkeit, anonymisierte Fallberichte oder Innovationskonzepte einzureichen. Mit einem Gesamtpreisgeld von 10.000 € werden besonders überzeugende Beiträge ausgezeichnet, die durch Innovationsgehalt, Dokumentationsqualität und Praxisrelevanz überzeugen. Die Auszeichnung steht unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung und wird von einer unabhängigen Jury entschieden. Interessierte Zahnärzt:innen, angehende Mediziner:innen und Fachkräfte aus Forschung, Lehre sowie öffentlichem Gesundheitswesen können sich bis zum 15. August 2026 bewerben.
Eine erfolgreiche Bewerbung umfasst unter anderem das ausgefüllte Bewerbungsformular, die Kopie der Approbationsurkunde, eine Urheber:innenerklärung sowie eine einseitige Zusammenfassung. Je nach Kategorie – dokumentierter Behandlungsfall, innovative Idee/Erfindung oder Praxisinnovation – werden weiterführende Unterlagen in dreifacher Ausführung verlangt. Die Teilnahmebedingungen müssen akzeptiert und sämtliche Patientendaten anonymisiert sein. Ziel ist die Würdigung minimalinvasiver Konzepte und die Weiterentwicklung moderner Zahnheilkunde. Beiträge mit gleichwertigem Rang können geteilt prämiert werden; wird keine Einreichung als preiswürdig erachtet, erfolgt keine Vergabe. Die Bekanntgabe der Gewinner:innen erfolgt schriftlich, die Veröffentlichung der Namen geschieht im Rahmen der Stiftungskommunikation.
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