Zuschuss

dhu Stiftung: Allgemeine Förderung

Fortlaufende Allgemeine Förderung der dhu Stiftung für Projekte in Hamburger Quartieren. Einzelförderung bis maximal 5.000 € möglich. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Soziales Bildung Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: Maximal 5.000 € pro Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten in Hamburger Stadtteilen und Quartieren mit Schwerpunkt auf sozialer Netzwerkarbeit, Nachbarschaftsinitiativen und gemeinnützigen Vorhaben.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkostenerstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projekt befindet sich in konkreter Planung und Umsetzung in Hamburger Quartieren
  • Keine rückwirkende Förderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Dokumentation nach Projektabschluss
  4. Originalbelege oder Kopien mit Unterschrift
  5. Digitalbilder

Beschreibung

Die dh u Stiftung fördert fortlaufend gemeinnützige Projekte in Hamburger Stadtteilen und Quartieren mit dem Ziel, lokale Netzwerke zu stärken und nachbarschaftliches Engagement zu unterstützen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände, Bildungseinrichtungen sowie soziale Unternehmen, die Vorhaben in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur oder Demokratie­förderung realisieren möchten. Für jede Einzelförderung stehen maximal 5.000 € als Zuschuss zur Verfügung. Dabei werden sowohl Sachkosten als auch Personalkostenerstattungen finanziert, vorausgesetzt, das Projekt befindet sich in konkreter Planung und Umsetzung und Nachweise der Gemeinnützigkeit liegen bei Antragstellung vor. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Die Einreichung erfolgt standardisiert und kann jederzeit erfolgen, sodass Initiativen und Einrichtungen ohne feste Frist den Antrag zusammen mit ausgefülltem Formular, Gemeinnützigkeitsnachweis, Projekt­dokumentation, Originalbelegen oder beglaubigten Kopien sowie aussagekräftigen Digitalbildern einreichen können. Nach Abschluss des Projekts wird eine detaillierte Dokumentation mit Teilnehmendenzahl und Belegabrechnung erwartet. Die dh u Stiftung versteht sich als Impulsgeberin für selbstorganisierte Quartiers­arbeit und begrüßt Kooperationen mit weiteren Förderpartner:innen. Durch diese flexible Förderstruktur erhalten Projekte in Hamburger Quartieren die nötigen Mittel, um nachhaltige soziale Netzwerke aufzubauen und das Miteinander vor Ort zu stärken.

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