Zuschuss

Die Haftentlassenenhilfe Wien / NEUSTART

Das Förderprogramm unterstützt die sozialarbeiterische Betreuung von Inhaftierten vor und nach der Entlassung in Wien durch Finanzierung von zwei Vollzeitäquivalenten bei NEUSTART.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.02.1999
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Vorbereitung von Inhaftierten auf ihre Entlassung und Unterstützung bei der Reintegration in die Gesellschaft, insbesondere Wohnraumbeschaffung, Sicherung des Lebensunterhalts und Wiedereingewöhnung in das Leben in Freiheit.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für zwei Vollzeitäquivalente

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Leistungsnachweis einer bestehenden Struktur zur sozialarbeiterischen Betreuung von Haftentlassenen im Vorjahr
  • Wirtschaftsgeprüfter Rechnungsabschluss zur Nachweisung der widmungsgemäßen Mittelverwendung
  • Detaillierte Leistungsbeschreibung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Leistungsnachweis der Struktur
  2. Wirtschaftsgeprüfter Rechnungsabschluss
  3. Leistungsbeschreibung

Beschreibung

Das Förderprogramm der Haftentlassenenhilfe Wien / NEUSTART ermöglicht gemeinnützigen Organisationen in Wien eine nachhaltige sozialarbeiterische Betreuung von Inhaftierten und ehemaligen Inhaftierten. Ziel ist es, die Betreuer:innen bereits im Vorfeld der Entlassung optimal auf die Bedarfe der Klient:innen vorzubereiten und nach dem Freiheitsentzug einen stabilen Wiedereinstieg ins gesellschaftliche Leben zu gewährleisten. Insbesondere werden Wohnraumbeschaffung, Sicherung des Lebensunterhalts und die schrittweise Reintegration in die Gemeinschaft unterstützt. Dafür stellt die Stadt Wien Mittel zur Finanzierung von zwei Vollzeitäquivalenten bei NEUSTART bereit, wodurch eine kontinuierliche Begleitung vor und nach der Entlassung sichergestellt wird. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird ohne Fristende ganzjährig vergeben.

Zur Antragstellung müssen gemeinnützige Träger einen Leistungsnachweis erbringen, der eine bestehende sozialarbeiterische Struktur im Vorjahr bestätigt, sowie einen wirtschaftsgeprüften Rechnungsabschluss und eine detaillierte Leistungsbeschreibung vorlegen. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten für die genannten Vollzeitäquivalente. Die fortlaufende Einreichung von Anträgen erspart feste Deadlines und erlaubt eine flexible Planung der Projekte. Durch diese spezielle Förderung wird die nachhaltige Betreuung während der kritischen Phase der Haftentlassung garantiert und die Chancengleichheit für einen erfolgreichen Neuanfang in Wien gestärkt.

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