Zuschuss

Digital Europe (Fonds Zukunft Österreich Kofinanzierung)

Kofinanzierung österreichischer Unternehmen in Wien für die Teilnahme am EU Digital Europe Programme zur Stärkung des öffentlichen und privaten Sektors durch digitale Technologien. Anträge laufend bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Österreichischen Akteuren werden Mittel zur Ko-Finanzierung bereitgestellt, die im Rahmen des DIGITAL Europe Programme eine Teilnahme an großen europäischen Vorhaben anstreben. Ziel ist es, den öffentlichen und privaten Sektor in Österreich durch den Einsatz digitaler Technologien zu stärken und zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Kosten für Auftragsforschung und Studien
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Auswahl des Projektes durch die Europäische Kommission im Rahmen des Digital Europe Programme
  • Sitz oder Niederlassung in Österreich (Wien)
  • Einreichung ausschließlich elektronisch via FFG eCall
  • Original und vollständig signierter EU-Antrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Original und vollständig signierter EK-Antrag
  2. Elektronische Einreichung via FFG eCall

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Beitrag zur Stärkung des öffentlichen und privaten Sektors
  • Einhaltung der Anforderungen der Europäischen Kommission
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Umsetzungsfähigkeit in Österreich

Beschreibung

Das Förderprogramm Digital Europe (Fonds Zukunft Österreich Kofinanzierung) richtet sich an in Wien ansässige Unternehmen, die im Rahmen des EU Digital Europe Programme an groß angelegten digitalen Vorhaben mitwirken. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen und privaten Sektors in Österreich durch modernste digitale Technologien zu stärken und zur internationalen Spitzenklasse aufzuschließen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann für Projekte bewilligt werden, die von der Europäischen Kommission ausgewählt wurden. Anträge sind seit dem 1. Juli 2022 laufend bis zum 31. Dezember 2026 elektronisch über das FFG eCall-Portal einzureichen. Voraussetzung für eine nationale Kofinanzierung ist die Vorlage des original und vollständig unterzeichneten EU-Antrags.

Gefördert werden neben Personalkosten auch Sach- und Reisekosten, Auftragsforschung sowie Ausgaben für Instrumente, Ausrüstung und vorhabensbezogene Gemeinkosten. Die Auswahl erfolgt anhand transparenter Kriterien wie Innovationsgrad des Vorhabens, Beitrag zur Stärkung des Sektors, Nachhaltigkeitsaspekte, Umsetzungsfähigkeit in Österreich sowie Einhaltung der Vorgaben der Europäischen Kommission. Projektträger:innen müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Wien nachweisen und die förderfähigen Kosten nachweisen. Durch dieses Verfahren wird eine rasche, kontinuierliche Begutachtung ermöglicht, um digitale Kerntechnologien in öffentlichen und privaten Einrichtungen zielgerichtet voranzutreiben.

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