Digital-Marketing Scheck
Förderung für österreichische KMU: Zuschuss von 50 % zu Online-Marketing-Kosten im Ausland. Maximal 7.500 € (bis 10.000 € mit Bonus) pro Antrag. Anträge vom 01.04.2023 bis 31.03.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Digital-Marketing Scheck unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Produkte oder Dienstleistungen erstmals im Zielland online bewerben möchten, indem er 50 % der nachgewiesenen Nettokosten für Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Ads und Online-Marktplatzwerbung kofinanziert.
Förderfähige Ausgaben
- Suchmaschinenwerbung
- Online-Marktplatz Werbung
- Social Media Werbeanzeigen
- Addressable TV-Werbung
- Konzeption/Aufsetzung/Betreuung externer Online-Kampagnen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten ohne eindeutigen Ziellandbezug oder vor Antragsdatum
- Rechnungen ohne Gewerbeberechtigung des Leistungserbringers
- Umsatzsteuer (Ausnahme Kleinunternehmerregelung)
- Rechnungen unter 100 € brutto (Ausnahme kumuliert)
- Barzahlungen über 500 €
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer oder Kammern der Ziviltechniker:innen
- KMU-Status gemäß EU-Definition
- „New to digital marketing“: bis Antragsdatum max. 1.000 € bisher im Zielland investiert
- Substanzielle Wertschöpfung in Österreich (mind. 25 %)
- Antragstellung nicht für Russland und Belarus möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis für Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus
- Nachweis der Marktfähigkeit (Website, Broschüren, Präsentationen)
- Rechnungen mit Leistungszeitraum im Förderzeitraum
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen)
- Leistungsnachweise (Screenshots Werbeanzeigenmanager)
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Antragsvoraussetzungen
- Erfolgsaussichten der Online-Marketing Aktivitäten
- Volkswirtschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Der Digital-Marketing Scheck bietet österreichischen Klein- und Mittelunternehmen (KMU) eine attraktive Förderung zur erstmaligen Online-Bewerbung ihrer Waren oder Dienstleistungen im Ausland. Mit einer Kofinanzierung von 50 % der nachgewiesenen Nettokosten unterstützt er Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Kampagnen, Online-Marktplatz-Werbung, Display- oder Addressable TV-Ads sowie konzeptionelle und kreative Leistungen externer Expert:innen. Pro Antrag können bis zu drei Zielländer berücksichtigt werden, wobei der Basiszuschuss maximal 7.500 € beträgt. Unternehmen, die einen Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus nachweisen, können zusätzlich bis zu 2.500 € beanspruchen, sodass die Fördersumme insgesamt bis zu 10.000 € erreichen kann. Geförderte Unternehmen müssen aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreichs oder der Kammern der Ziviltechniker:innen sein, den KMU-Status gemäß EU-Definition erfüllen und im ausgewählten Zielland bisher höchstens 1.000 € in Online-Marketing investiert haben („New to digital marketing“). Ein substantieller Wertschöpfungsanteil von mindestens 25 % in Österreich ist Voraussetzung, ausgenommen Handel mit eigenproduzierten oder lohngefertigten Produkten.
Die Förderperiode läuft von 01.04.2023 bis 31.03.2027, mit einem maximal neunmonatigen Leistungszeitraum ab Einreichung des Online-Antrags im Förderkonto. Anträge können bis spätestens 31.12.2026 gestellt werden (drei Anträge pro Unternehmen). Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Produktions-, Gestaltungs- und Übersetzungskosten für Fotos, Videos und Texte, Influencer-Kampagnen sowie begleitende Beratungs-, Konzeption- und Betreuungsleistungen. Nicht förderbar sind etwa Personalkosten, Lizenzgebühren, Barzahlungen über 500 €, Webshop-Programmierungen oder Listing-Gebühren auf Marktplätzen. Nach positiver Förderzusage erfolgt die Abrechnung per Upload von Originalrechnungen, Zahlungsbelegen und Kampagnen-Screenshots. Die Prüfung erfolgt nach Antragsvoraussetzungen, Erfolgsaussichten der Maßnahmen und volkswirtschaftlichem Nutzen. Mit dem Digital-Marketing Scheck können österreichische KMU ihren internationalen Auftritt wirkungsvoll stärken.
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