Zuschuss

Digitaler Objektzwilling

Das Land Oberösterreich fördert die Erstellung digitaler Objektzwillinge von Gebäuden zur Wiedernutzbarmachung un- bzw. mindergenutzter Objekte in Oberösterreich. Laufende Antragsmöglichkeit bis 31.12.2027.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 8.000 € pro Objekt
Förderquote: 50%

Förderziel

Es wird die Erstellung von digitalen Objektzwillingen von Gebäuden gefördert, um die Rahmenbedingungen zur Wiedernutzbarmachung von un- bzw. mindergenutzten Gebäuden zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • 3D-Scanning (innen und außen)
  • Registrierung der Punktwolke im Landeskoordinatensystem
  • 3D-Modell nach Ö-Norm A 6241-2 (LOD 300)
  • Erstellung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Fotodokumentation
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Lage in Oberösterreich
  • Mindestgröße (Nutzfläche) 300 m²
  • un- oder mindergenutztes Objekt
  • Entwicklungspotenzial vorhanden
  • Objekt von für die öffentliche Hand besonderer Bedeutung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Unterlagen zur Objektbeschreibung und Flächennachweis
  3. Nachweis zum Verwertungsinteresse und Konsortialpartnerschaft
  4. Nachweis Einbindung der Standortgemeinde

Beschreibung

Das Land Oberösterreich unterstützt mit dem Programm Digitaler Objektzwilling die nachhaltige Wiedernutzbarmachung un- bzw. mindergenutzter Gebäude. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die in Oberösterreich ansässig sind. Antragsteller:innen müssen Eigentümer:innen der betroffenen Objekte sein und die Entwicklung gemeinsam mit mindestens einer für die Verwertung relevanten Konsortialpartner:in (z. B. Architekt:innen, Immobilienentwickler:innen) sowie der Standortgemeinde realisieren. Voraussetzung für eine Förderung sind eine Mindestnutzfläche von 300 m², ein un- oder mindergenutztes Objekt von besonderer Bedeutung für die öffentliche Hand, vorhandenes Entwicklungspotenzial sowie der Nachweis eines konkreten Verwertungsinteresses. Die Förderquote beträgt 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, maximal jedoch 8.000 € pro Objekt. Projekteinreichungen sind laufend bis zum 31.12.2027 möglich.

Gefördert werden sämtliche Teilleistungen, die für einen nutzungsfähigen digitalen Zwilling notwendig sind: 3D-Scanning (innen und außen), Registrierung der Punktwolke im Landeskoordinatensystem, 3D-Modell nach ÖNORM A 6241-2 (LOD 300), die Erstellung normgerechter Grundrisse, Schnitte und Ansichten, eine umfassende Fotodokumentation sowie ein Bericht zu Energieversorgung und technischer Gebäudeausrüstung. Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, Unterlagen zur Objektbeschreibung und Flächennachweis, der Nachweis über die Konsortialpartnerschaft und das Verwertungsinteresse sowie die Einbindung der Standortgemeinde einzureichen. Durch den digitalen Objektzwilling wird eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen, um leerstehende oder untergenutzte Gebäude effizient zu revitalisieren und nachhaltig in das kommunale Umfeld zu integrieren.

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