Zuschuss

Digitalisierung der Gesellschaft

Förderung des Vereins fit4internet zum raschen Aufbau und Verbreitung digitaler Kompetenzen in Österreich. Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.11.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung an den Verein "fit4internet" – ein Verein zur Steigerung der digitalen Kompetenz in Österreich. Ziel ist der rasche und standardisierte Aufbau, die Vertiefung und Verbreitung digitaler Kompetenzen in Österreichs Wirtschaft und Gesellschaft.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grundlage ARR 2014 idgF
  • Rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen mit Kostenkalkulation, ausführlicher Projektbeschreibung und Finanzierungsplan
  • Akzeptanz der Allgemeinen Förderungsbedingungen für die Gewährung von Förderungen des BMDW
  • Projekt muss in den Zuständigkeitsbereich des BMDW fallen und Gesamtfinanzierung gesichert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Kostenkalkulation
  3. ausführliche Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Digitalisierung der Gesellschaft fördert den Verein fit4internet mit dem Ziel, digitale Kompetenzen in Wirtschaft und Gesellschaft Österreichs systematisch aufzubauen, zu vertiefen und breit zu verbreiten. Die Maßnahme unterstützt Interessenverbände und Vereine in Wien durch einen finanziellen Zuschuss, der auf Aus- und Weiterbildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stärkung der Demokratie sowie auf soziale und arbeitsmarktbezogene Anwendungen der Digitalisierung abzielt. Als fortlaufende Fördermöglichkeit können Anträge bis zur Ausschöpfung des Volumens jederzeit eingebracht werden. Mit standardisierten Angeboten wird ein rascher Wissenstransfer sichergestellt, der sowohl Unternehmen als auch privaten und öffentlichen Einrichtungen zugutekommt.


Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein rechtsgültig unterfertigtes Förderungsansuchen mit einer vollständigen Kostenkalkulation, einer aussagekräftigen Projektbeschreibung und einem belastbaren Finanzierungsplan erforderlich. Grundlage bildet die Anerkennung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) sowie die allgemeinen Förderungsbedingungen des BMDW. Projekte müssen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung fallen und eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachweisen. Das unbegrenzte Budgetvolumen garantiert Flexibilität in der Umsetzung und trägt dazu bei, Österreich rasch fit für die digitale Zukunft zu machen.

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