Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
Zuschuss zur Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen in Kleinstunternehmen und KMU im Freistaat Sachsen. Förderquoten bis zu 60 %, Projektdauer max. 12 Monate. Anträge jederzeit im SAB-Förderportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen im Unternehmen
Förderfähige Ausgaben
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung von Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
- Indirekte Kosten (Pauschale 7%)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- Anschaffung neuer technischer Grundausstattung als alleiniger Projektgegenstand
- Geräte und Maschinen mit integrierter Software
- Software-Service-Verträge und Verlängerungen
- Anschaffung von Standard-Software und Zubehör ohne Projektbezug
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechtsverbindlich unterschriebener Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Tarifbindung oder tarifgleichen Vergütung
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad der Digitalisierungsmaßnahme
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Beitrag zur Prozessoptimierung
Beschreibung
Der EFRE-Digitalisierungszuschuss richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Ziel ist die Förderung von Heranführungs- und Transformationsprojekten im Bereich Digitalisierung. Gefördert werden Aufwendungen für die Planung, Konzipierung und technische Realisierung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen, die Anschaffung notwendiger Software und Hardware sowie die Einführung inklusive Schulung. Indirekte Kosten werden pauschal mit 7 % berücksichtigt. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektkomplexität zwischen 35 % und 60 %, bei Tarifbindung erhöht sich der Satz um 10 %. Die Laufzeit eines Vorhabens ist auf zwölf Monate begrenzt, der maximale Zuschussbetrag beträgt 100.000 € pro Antrag.
Die Antragstellung erfolgt jederzeit online über das SAB-Förderportal, eine rechtsverbindlich unterzeichnete Projektskizze samt Finanzierungsplan und Nachweis der Tarifbindung oder tarifgleichen Vergütung ist beizufügen. Nicht förderfähig sind unter anderem Umsatzsteuer, reine Grundausstattungen ohne Projektbezug, Service- und Verlängerungsverträge sowie Ausgaben für nicht-sächsische Standorte. Bewertet werden der Innovationsgrad, die Wirtschaftlichkeit und der Beitrag zur Prozessoptimierung. Mit dieser Förderung unterstützt die Sächsische Aufbaubank praxisorientierte Digitalisierungsprojekte, die Wertschöpfungsketten optimieren und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken.
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