Digitalisierungsfinanzierung
Darlehenprogramm für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, IT-Infrastruktur und Einsatz von KI für Unternehmen in Baden-Württemberg mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss. Programmstart 01.07.2025 – Anträge bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit, Automatisierung und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Hard- und Software
- IT-Infrastruktur
- Netzwerke
- Cloud-Technologien
- Automatisierung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben
- Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
- Entgeltliche Vermögensübertragungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Freiberufliche Tätigkeit oder gewerblicher Betrieb
- KMU im Sinne der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz maximal 50 Mio. €) oder größeres Unternehmen in Privatbesitz mit Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €
- Durchführung des KfW-Digitalisierungs-Checks (nur für Förderstufe 1)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung zum Förderantrag (Vordruck WF_1104)
- Beihilfeantrag (Vordruck WF_1301) oder Förderantrag (Vordruck WF_1001)
- De-minimis-Erklärung (Vordruck 1332)
Beschreibung
Digitalisierungsfinanzierung bietet mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2025 zinsvergünstigte Darlehen mit Tilgungszuschuss, um Geschäftsprozesse, IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit, Automatisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz voranzutreiben. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Betriebe. Anspruchsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sowie größere mittelständische Unternehmen in Privatbesitz. Der volle Finanzierungsanteil von bis zu 100 % ermöglicht Investitionen in Hardware, Software, Netzwerke, Cloud-Technologien, Automatisierungslösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Laufzeit des Programms erstreckt sich über 24 Monate, die Antragsfrist endet am 30.06.2027. Begleitend leistet das Hausbankenverfahren eine enge Abstimmung mit der L-Bank als Förderbank.
Der Förderrahmen reicht von 25.000 € bis zu 5 Mio. € für KMU, nicht-KMU können Darlehensbeträge bis 25 Mio. € beantragen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen und Betriebsmittelbedarf, ausgenommen sind unter anderem Nachfinanzierungen bereits begonnener Projekte, stille Beteiligungen oder die Installation fossiler Heizkessel. Für die Antragstellung sind unter anderem das Formular WF_1104 (Bestätigung zum Förderantrag), ein Beihilfe- oder Förderantrag (WF_1301 bzw. WF_1001) sowie eine De-minimis-Erklärung (Vordruck 1332) einzureichen. Die L-Bank leitet alle fristgerecht bei ihr über die Hausbank eingegangenen Anträge bis zum Ablauf der Frist an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg weiter. Interessent:innen wird empfohlen, sich frühzeitig über die Förderstufen und erforderlichen Nachweise zu informieren.
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