Zuschuss

Direkte Hilfe der Leipziger Kinderstiftung

Unbürokratische, schnelle Einzelfall-Unterstützung für finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche in Leipzig und Umgebung. Nachweis der Benachteiligung erforderlich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen

Förderziel

Individuelle Unterstützung für finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche in Leipzig und Umgebung, insbesondere für Kosten, die von öffentlichen Trägern ausgeschlossen werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Einzelfallbezogene Kosten wie Feriencamp, Zahnspange, Schulrucksack

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Finanzielle Benachteiligung des Kindes oder Jugendlichen nachgewiesen
  • Kosten müssen von öffentlichen Trägern ausgeschlossen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der finanziellen Benachteiligung

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des individuellen Anliegens
  • Ausschluss von öffentlichen Leistungen

Beschreibung

Die Direkte Hilfe der Leipziger Kinderstiftung unterstützt unbürokratisch und zeitnah finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche in Leipzig und Umgebung. Als fortlaufendes Zuschussprogramm deckt es genau jene Ausgaben ab, die von öffentlichen Trägern nicht übernommen werden – von der Zahnspange über den Schulrucksack bis hin zum Feriencamp. Durch enge Kooperation mit Sozialarbeiter:innen an Schulen, in Jugendtreffs und in der Streetwork setzt die Stiftung dort an, wo der Bedarf am drängendsten ist. Die Zuwendung erfolgt auf Einzelfallbasis und orientiert sich an der Dringlichkeit des vorliegenden Anliegens. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und des Nachweises der finanziellen Benachteiligung wird eine passgenaue Förderung ausgezahlt, sodass schnelle Hilfe genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Interessiert sind private Antragsteller:innen in Sachsen, deren Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer Lebenssituation auf ergänzende Unterstützung angewiesen sind. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der finanziellen Benachteiligung sowie der Ausschluss öffentlicher Leistungen für das entsprechende Anliegen. Förderfähige Kosten umfassen Einzelmaßnahmen im sozialen, schulischen und freizeitorientierten Bereich. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich: Die Leipziger Kinderstiftung empfängt Unterlagen fortlaufend und prüft diese zügig auf Basis der genannten Kriterien. So wird sichergestellt, dass benachteiligte Familien umgehend die notwendige Förderung erhalten und junge Menschen neue Teilhabechancen erschließen können.

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