Direkthilfe
Direkthilfe für HIV-infizierte und an AIDS erkrankte Kinder und deren Familien zur Erfüllung persönlicher Wünsche wie Schulranzen, Urlaub, Sportvereinsbeitrag oder Nachhilfe. Anträge über betreuende Institutionen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von HIV-infizierten und an AIDS erkrankten Kindern und deren Familien durch Erfüllung persönlicher, kleiner Wünsche sowie Förderung von Projekten zur Versorgung, Aufklärung und unmittelbaren Hilfe.
Förderfähige Ausgaben
- Schulranzen
- Urlaub
- Konzertbesuch
- Sportvereinsbeitrag
- Nachhilfe
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung ausschließlich über eine betreuende Institution (z.B. Aidshilfe, Verein, Uniklinik)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag
- Nachweis über die HIV-Infektion des Kindes
- Nachweis über finanzielle Einkünfte und Ausgaben der Familie
- Kostenvoranschlag
- Freistellungsbescheid und Satzung (bei erstmaligen Anträgen durch Institutionen)
Beschreibung
Die Michael Stich Stiftung ermöglicht mit ihrer Direkthilfe bundesweit gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen eine unbürokratische Unterstützung von HIV-infizierten und an AIDS erkrankten Kindern sowie deren Familien. Ziel dieser Förderinitiative ist es, durch die Erfüllung persönlicher, kleiner Wünsche das Leben Betroffener zu bereichern und ihnen wertvolle Auszeiten zu schenken. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung eines neuen Schulranzens, Beiträge für einen Sportverein, Nachhilfeunterricht, Konzertbesuche oder kurzweilige Urlaube. Ebenso werden Aufwendungen für die Einrichtung eines Jugendzimmers und moderne Hardware wie Computer, Handys oder Spielekonsolen gefördert. Neben der Einzelfallhilfe werden Projekte zur Versorgung, Aufklärung und psychosozialen Begleitung unterstützt, um ein langfristiges Netzwerk der Hilfe zu schaffen.
Förderberechtigt sind ausschließlich Institutionen wie Aidshilfen, Vereine oder Universitätskliniken, die einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stiftung einreichen. Erforderlich sind ein formloser Antrag, Nachweise über die HIV-Infektion des Kindes, ein Kostenvoranschlag sowie ein Überblick über die finanziellen Einkünfte und Ausgaben der Familie. Bei erstmaligen Anträgen von Institutionen ist zusätzlich der aktuelle Freistellungsbescheid samt Satzung vorzulegen. Da die Direkthilfe fortlaufend bereitsteht, können Anträge ganzjährig eingereicht werden. Nach positiver Bewilligung erfolgt die Kostenerstattung für die beantragten Leistungen über die betreuende Einrichtung. Dieses Verfahren gewährleistet die transparente Mittelverwendung und sichert, dass die Fördergelder direkt dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
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