Direktzahlungen
Direktzahlungen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Tierhaltung in Hessen. Antrag jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und der Haltung von Mutterschafen/-ziegen sowie Mutterkühen durch flächen- und/oder tiergebundene Zuschüsse im Rahmen der Einkommensgrundstützung (EGS), Umverteilungs- und Junglandwirte-Einkommensstützung (UES und JES), Öko-Regelungen und gekoppelter Einkommensstützung (gES).
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktiver Betriebsinhaber nach § 8 GAPDZV
- Mindestbetriebsgröße von 1 ha oder Antrag auf mindestens 6 Mutterschafe/6 Ziegen bzw. 3 Mutterkühe
- Ausnahme bei gekoppelter Stützung: beihilfefähiger Betrag > 225 €
- Mindestparzellengröße 0,1 ha
- Junglandwirt: Erstniederlassung binnen 5 Jahren, Alter ≤ 40 Jahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsmappe Gemeinsamer Antrag
- Nachweis Mitgliedschaft landwirtschaftliche Unfallversicherung
- Nachweis Qualifikation Junglandwirt
Beschreibung
Direktzahlungen in Hessen unterstützen die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen sowie die Tierhaltung von Mutterschafen, Ziegen und Mutterkühen durch flächen- und tierbezogene Zuschüsse. Gefördert werden natürliche Personen und Unternehmen, die als aktive Betriebsinhaber:innen gemäß § 8 GAP-DZV anerkannt sind. Besonderes Augenmerk gilt Junglandwirt:innen, die sich im Antragsjahr nicht älter als 40 Jahre sind und sich innerhalb der letzten fünf Jahre erstmals als Betriebsleiter:innen niedergelassen haben. Der jährliche Antrag erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai; eine verspätete Abgabe bis 31. Mai ist unter Abzug von 1 % Prämie je Kalendertag möglich, danach werden Anträge abgelehnt.
Im Förderprogramm werden verschiedene Module angeboten: Einkommensgrundstützung (EGS), Umverteilungs- und Junglandwirte-Einkommensstützung (UES, JES), Öko-Regelungen sowie gekoppelte Einkommensstützung (gES). Voraussetzung für einen Bewilligungsbescheid ist eine Mindestbetriebsgröße von 1 ha oder der Nachweis von mindestens sechs Mutterschafen/-ziegen bzw. drei Mutterkühen (Ausnahme: beihilfefähiger Betrag > 225 € bei gES). Zudem müssen Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) erfüllt und der gute landwirtschaftliche und ökologische Zustand (GLÖZ) gewährleistet werden. Eine Mindestparzellengröße von 0,1 ha ist einzuhalten. Die Beantragung erfolgt über das Agrarportal Hessen; erforderliche Unterlagen sind die Antragsmappe zum Gemeinsamen Antrag, der Nachweis der Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sowie für Junglandwirt:innen ein Qualifikationsnachweis. Dieses Förderangebot stärkt die Einkommenssituation und fördert klima- sowie umweltschonende Bewirtschaftungsformen in Hessen.
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