Dolmetscherdienste; Beantragung einer Förderung für Ausgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit der Frauenhäuser und sonstiger Einrichtungen
Zuwendungen für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen sowie Fortbildungsmaßnahmen zur Unterstützung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen in Bayern.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Sprach- und Hörbehinderung der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert werden. Außerdem sollen Beratungsfachkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen in der Gestaltung eines Dolmetschsettings (z.B. Telefon- oder Videodolmetschung) geschult werden.
Förderfähige Ausgaben
- Stundenvergütungen für Dolmetscherleistungen
- Vergütung für Reisezeiten der Dolmetschenden
- Bereitstellungskosten für telefonischen Dolmetscherdienst (einmalige Einrichtungskosten)
- Ausgaben für Webcam
- Fortbildungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
- Trägerschaft eines staatlich geförderten Frauenhauses, Fachberatungsstelle, Interventionsstelle oder Second-Stage-Projekts
- Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Einsatz der Dolmetschleistungen im Rahmen der Richtlinie vom 24.02.2022
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Tabellarische Zusammenstellung der Dolmetscheinsätze
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Programm „Dolmetscherdienste; Beantragung einer Förderung für Ausgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit der Frauenhäuser und sonstiger Einrichtungen“ die professionelle Sprach- und Gebärdensprachmittlung zugunsten gewaltbetroffener Frauen mit Migrationshintergrund sowie Frauen mit Sprach- und Hörbehinderungen. Ziel ist es, den barrierefreien Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten staatlich geförderter Frauenhäuser, Fachberatungs- und Interventionsstellen zu gewährleisten und Hemmschwellen abzubauen. Ergänzend zu den Dolmetscherleistungen werden Fortbildungsmaßnahmen finanziert, um Fachkräften Kompetenzen in der Konzeption und Durchführung von Telefon-, Video- oder Präsenzdolmetschsettings zu vermitteln. Die Förderung deckt stundenbezogene Vergütungen für Dolmetschende, Reisezeiten, einmalige Einrichtungs- und Bereitstellungskosten für telefonische Dolmetschdienste sowie Ausgaben für benötigte technische Ausstattung (z. B. Webcam) ab. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von 10 % durch die Träger.
Zuwendungsempfänger:innen sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Bayern, die Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege sind und als Träger:innen eines staatlich geförderten Frauenhauses, einer Fachberatungs- bzw. Interventionsstelle oder eines Second-Stage-Projekts fungieren. Die maximale Projektdauer beläuft sich auf 12 Monate, wobei der Bewilligungszeitraum jeweils zum 01. 01., 01. 04. oder 01. 07. eines Haushaltsjahres beginnt und am 31. 12. desselben Jahres endet. Förderanträge sind spätestens einen Monat vor dem gewünschten Projektstart mit dem ausgefüllten Antragsformular und einer tabellarischen Zusammenstellung der geplanten Dolmetscheinsätze einzureichen. Die staatliche Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung barrierefreier Opferberatung in Bayern.
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