Zuschuss

Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung

Der Fonds Soziales Wien fördert in Wien behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen ab 15 Jahren zur sozialen Rehabilitation und für Bildungszwecke. Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: Bis zu 10.000 € pro Kalenderjahr

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Dolmetschleistungen (Gebärdensprachdolmetschen, Lormen, Symbolsprache, taktiles Gebärden etc.) für gehörlose, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen ab 15 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien, um Teilhabe am sozialen Leben und an Bildungsveranstaltungen (Kurse, Seminare, FH, Uni) zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Dolmetschleistungen
  • Wegzeit und Wartezeiten
  • Videodolmetschung
  • Technikpauschale
  • Reisekosten ÖPNV

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Skripten und Kopien von Mitschriften
  • Nachhilfe und Tutorien
  • Dolmetschleistungen an weiterführenden Schulen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR‐Begünstigte bzw. Gleichstellung
  • Vorliegen einer Behinderung gemäß Spezifischer Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen
  • Vollendete Schulpflicht (für Bildungszwecke)
  • Teilnahme bis zum vollendeten 35. Lebensjahr (für Bildungszwecke)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. FSW-Antrag auf Förderung von Leistungen
  2. Nachweis der Behinderung (z.B. ärztliches Gutachten)
  3. Lohn-/Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  4. Amtlicher Lichtbildausweis
  5. Meldezettel
  6. Staatsbürgerschaftsnachweis
  7. Nachweis von Unterhaltspflichten (falls zutreffend)
  8. Nachweis über Vertretungsbefugnis (falls zutreffend)
  9. Verpflichtungs-/Haftungserklärung (falls erforderlich)

Beschreibung

Der Fonds Soziales Wien unterstützt gehörlose, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen ab 15 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien durch die finanzielle Förderung behinderungsspezifischer Dolmetschleistungen. Ziel ist die Förderung der sozialen Rehabilitation und die Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an Bildungsveranstaltungen wie Kursen, Seminaren, Fachhochschulen oder Universitäten. Gefördert werden unter anderem Gebärdensprachdolmetschen, Lormen, Symbolsprache und taktiles Gebärden. Auch Wegzeiten, Wartezeiten, Videodolmetschung, eine Technikpauschale und Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind förderfähig. Eine wissenschaftliche Prüfung durch ein multiprofessionelles Expert:innen-Team stellt sicher, dass Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz der Mittelverwendung eingehalten werden.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, sobald die Fördervoraussetzungen – insbesondere Hauptwohnsitz in Wien, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, amtlicher Nachweis einer Behinderung und im Bildungsbereich Vollendung der Schulpflicht sowie Teilnahme bis zum 35. Lebensjahr – erfüllt sind. Pro Kalenderjahr können bis zu 10.000 € beantragt werden, für soziale Rehabilitation jeweils bis zu 5.000 €. Anträge sind jederzeit möglich. Zur Antragstellung sind unter anderem das FSW-Antragsformular, ein ärztlicher Behindertennachweis, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, ein amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel und gegebenenfalls Unterlagen zu Unterhaltspflichten oder Vertretungsbefugnis beizulegen. Alle erforderlichen Unterlagen können beim Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien eingereicht werden – die Entscheidung erfolgt schriftlich.

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