Zuschuss

Dorfmoderation

Ganzjährige Antragstellung in Hessen für moderations- und beratungsdienstleistungen zur Unterstützung ländlicher Kommunen. Fördersatz 55 %–75 %, max. 37.500 €.

Beratung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: Max. 37.500 €
Förderquote: 55% - 75%

Förderziel

Das Programm fördert mitwirkungsorientierte Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von Konzepten, um kommunale Veränderungsprozesse in ländlich geprägten Orten mit Bürgerbeteiligung zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Moderationsdienstleistungen
  • Beratungsdienstleistungen
  • Erstellung von Konzepten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende Kommunen dürfen nicht als Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein.
  • Vorhaben im Kontext weiterer Förderprogramme außerhalb der Dorfentwicklung (z. B. ISEK, ILEK, LES) sind ausgeschlossen.
  • Vorhaben ohne Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sind ausgeschlossen.

Beschreibung

Die Dorfmoderation in Hessen unterstützt ländlich geprägte Kommunen und interkommunale Kooperationen dabei, partizipative Veränderungsprozesse vor Ort zu gestalten. Öffentliche Einrichtungen können das Programm ganzjährig beantragen, wenn sie nicht bereits im Rahmen der Hessischen Dorfentwicklung als Förderschwerpunkt geführt werden. Ziel ist es, Bürger:innen aktiv in Planungen einzubinden und gemeinsam tragfähige Konzepte für drängende Herausforderungen zu entwickeln – etwa in den Handlungsfeldern Nahversorgung, Ehrenamt, Gesundheitsversorgung oder soziale und kulturelle Infrastruktur. Durch moderations- und beratungsorientierte Dienstleistungen werden lokale Akteur:innen dabei begleitet, innovative Strategien für die Stärkung des ländlichen Raums zu entwerfen und umzusetzen.

Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung passgenauer Konzepte im Rahmen eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderquote beträgt 55 % bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal können bis zu 37 500 € beantragt werden. Ausschließlich Projekte mit Bürgerbeteiligung erfüllen die Voraussetzungen, während Vorhaben im Kontext weiterer Programme wie ISEK, ILEK oder LES ausgeschlossen sind. Antragstellende richten ihre Unterlagen online über das LaWiLe-Portal des Landes Hessen aus und wenden sich zur fachlichen Klärung an die jeweils zuständige Landratsverwaltung. Dieses Förderangebot bietet Kommunen sowie interkommunalen Gemeinschaften eine unkomplizierte Möglichkeit, Veränderungsprozesse vor Ort professionell zu begleiten und zukunftsweisende Konzepte nachhaltig zu verankern.

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