Druckkostenbeiträge in den Bereichen Blas- und Volksmusik, Volkskultur, sowie Regionalmuseen
Förderung von Druckkostenbeiträgen für Herausgeber in Salzburg für Publikationen in den Bereichen Blas- und Volksmusik, Volkskultur und Regionalmuseen. Laufende Einreichung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zu den Druckkosten für die Herausgabe von (1) blas- und volksmusikalischen Publikationen, (2) museums spezifischen Publikationen (Broschüren, Prospekte, Festschriften, Kataloge u.ä.) sowie (3) volkskundlichen Publikationen durch Herausgeber, z. B. Rechtsträger von Vereinen.
Förderfähige Ausgaben
- Druckkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Publikationen müssen den jeweiligen Förderschwerpunkt eindeutig erfüllen
- Einreichung des Ansuchens vor Abwicklung des Projektes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Ansuchen
- Konzept
- Kostenvoranschläge
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Druckkostenbeiträge des Landes Salzburg richten sich an Herausgeber:innen aus dem Bereich Blas- und Volksmusik, Volkskultur sowie Regionalmuseen. Gefördert werden Druckkosten für Publikationen wie Broschüren, Prospekte, Festschriften, Kataloge und weitere volkskundliche sowie museumspezifische Druckerzeugnisse. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Salzburg. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und steht fortlaufend zur Verfügung, sofern das Ansuchen vor Beginn der Projektabwicklung eingereicht wird. Ziel ist es, kulturelle Publikationen sichtbar zu machen und die regionale Identität durch gut aufbereitete Fach- und Vereinsdruckschriften zu stärken.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein formloses Ansuchen mit detailliertem Konzept, Kostenvoranschlägen sowie einem aussagekräftigen Finanzierungsplan erforderlich. Die geförderten Ausgaben umfassen ausschließlich die Druckkosten der jeweiligen Publikation. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass das Projektziel eindeutig den Förderschwerpunkten entspricht und beim Förderwerb eine realistische Kostenkalkulation mit angemessenem Eigenanteil vorgelegt wird. Nach Genehmigung ist eine Teilrechnung in Höhe der bewilligten Summe einzureichen sowie eine Gesamtkostenaufstellung nebst Belegexemplar der Publikation beizubringen. Die rechtliche Grundlage bilden die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg sowie das Salzburger Kulturförderungsgesetz. Eine Antragseinreichung ist jederzeit möglich und bindet die Förderstelle erst mit schriftlicher Förderzusage.
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