Duales Studium – Therapie- und Pflegewissenschaften
Monatliche Förderung von 40 € pro Monat für Auszubildende an schulgeldpflichtigen Kooperationsschulen der DAA, die parallel den dualen Bachelor-Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften an der HFH absolvieren. Förderung für maximal zwei Jahre. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Bildungsgerechtigkeit durch finanzielle Unterstützung junger Menschen in einem ausbildungsbegleitenden dualen Studium im Bereich Therapie- und Pflegewissenschaften.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausbildung an einer schulgeldpflichtigen Kooperationsschule eines Beteiligungsunternehmens der DAA-Stiftung
- Einschreibung im dualen Bachelor-Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften an der HFH
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Beschreibung
Die DAA-Stiftung Bildung und Beruf unterstützt Auszubildende an schulgeldpflichtigen Ersatz- und Ergänzungsschulen ihrer Beteiligungsunternehmen, die parallel den dualen Bachelor-Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) absolvieren. Mit einem monatlichen Zuschuss von 40 € während des ausbildungsbegleitenden Studienabschnitts leistet das Programm einen Beitrag zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit. Die Förderung erstreckt sich über maximal zwei Studienjahre und kann jederzeit beantragt werden. Auf diese Weise werden finanzielle Hürden auf dem Weg zu einer akademischen Qualifikation reduziert und junge Menschen bei der Vereinbarkeit von praktischer Ausbildung und theoretischem Studium wirkungsvoll unterstützt.
Die Förderung steht Privatpersonen offen, die eine Ausbildung an einer schulgeldpflichtigen Kooperationsschule eines DAA-Stiftungsverbundes durchlaufen und zugleich im dualen Bachelor-Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften an der HFH eingeschrieben sind. Zur Antragstellung ist das offizielle Antragsformular zu verwenden, das direkt bei der DAA-Stiftung eingereicht werden kann. Eine Stellungnahme seitens des Schulträgers ist nicht erforderlich. Die monatliche Auszahlung erfolgt auf Nachweis der Immatrikulation und Ausbildungsfortschritte. Es besteht die Möglichkeit, diese Zuwendung mit anderen Schulgeldbefreiungen oder -ermäßigungen zu kombinieren. Auf diese Weise möchte die Stiftung sicherstellen, dass Auszubildende und Studierende unabhängig von ihrer finanziellen Ausgangslage eine fachlich fundierte Ausbildung in Therapie und Pflege absolvieren können.
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