Zuschuss

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunaler Straßenbau

Das Land Baden-Württemberg fördert den kommunalen Straßenbau mit Zuschüssen für Bau, Ausbau und Umbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes im Sinne nachhaltiger Mobilität. Zuschussquoten bis 50 % (bis 75 % bei besonders klimaschonenden Vorhaben). Programmaufnahme bis 31.10. für das Folgejahr.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, bei Klimaschutzvorhaben bis zu 75 %.
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Unterstützung von Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Baulastträgern bei Vorhaben des kommunalen Straßenbaus zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, des Lärmschutzes und der Luftqualität im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität.

Förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerbskosten
  • Baukosten
  • Planungskosten
  • Straßenbau
  • Lärmschutzmaßnahmen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungskosten
  • Altlastensanierung
  • Betriebserschwernisse
  • künstlerische Ausgestaltung
  • Erhaltungs- und Instandhaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden
  • Landkreise
  • kommunale Zusammenschlüsse als Baulastträger
  • bevollmächtigte kommunale Baulastträger

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Erläuterungsbericht
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Lage- und Höhenplan
  5. Sicherheitsaudit
  6. Wertermittlungsgutachten
  7. Nachweis Baurecht
  8. Nachweis Grunderwerb

Bewertungskriterien

  • Verkehrssicherheit
  • Verkehrsfluss
  • Verbesserung der Luftqualität
  • Lärmschutzwirkung
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kommunale Träger bei Bau, Ausbau und Umbau von Straßen und Mobilitätsinfrastruktur mit einem finanziellen Beitrag zur Modernisierung und Verbesserung von Verkehrsverhältnissen, Luftreinhaltung und Lärmschutz. Gefördert werden Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus sowie ergänzende Projekte im Rad- und Fußverkehr, inklusive Grunderwerb, Bau- und Planungskosten, Verkehrsleit- und -informationssysteme, Quartiersgaragen und Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur. Dabei gelten Zuschussquoten von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Vorhaben mit besonders positiven Klimabeiträgen (beispielsweise erneuerbare Energieintegration oder umfassender Mobilitätsmix) erhöht sich der Fördersatz auf maximal 75 %. Die Aufnahme in das jährliche Förderprogramm ist jeweils bis zum 31. Oktober des Vorjahres zu beantragen.

Antragsberechtigt sind alle öffentlich-rechtlichen Träger der kommunalen Baulast – Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse und bevollmächtigte Baulastträger – sowie bei Schienenhaltthemen auch kommunale Eigenbetriebe und Verkehrsunternehmen des ÖPNV. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung nach Prüfung von Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Luftqualitätsverbesserung, Lärmschutzwirkung und Nachhaltigkeitsaspekten. Ein vollständiger Antrag umfasst unter anderem ein Antragsformular, einen Erläuterungsbericht, Kosten- und Finanzierungsplan, Lage- und Höhenplan, Sicherheitsaudit, Wertermittlungsgutachten, Baurechts- und Grunderwerbsnachweis. Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids können Abschlagszahlungen bis zu 80 % des bewilligten Betrags erfolgen. Der Abschlussverfahren erfordert einen Verwendungsnachweis, der die zweckentsprechende Umsetzung dokumentiert und im Anschluss auftretende Erfolge bei Mobilitäts- und Klimaschutzzielen belegt.

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