Sonstige

DZI Spenden-Siegel

Das DZI Spenden-Siegel ermöglicht gemeinnützigen Organisationen in Deutschland die Prüfung der Antragsberechtigung über einen Selbstcheck und die Einreichung erforderlicher Unterlagen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Auszeichnung und Qualitätssicherung im Spendenwesen durch Vergabe des DZI Spenden-Siegels an gemeinnützige Organisationen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • rechtlich selbständig oder eindeutig abgegrenzte Organisationsform
  • Sitz in Deutschland
  • steuerbegünstigt anerkannt
  • seit mindestens zwei Jahren tätig
  • aktiv Spenden sammelnd
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister bzw. Stiftungsgenehmigung und Satzung
  2. finanzamtlicher Freistellungsbescheid
  3. Rechnungslegung der beiden jüngsten abgeschlossenen Geschäftsjahre
  4. aktuelle Werbe- und Informationsmaterialien (einschl. jüngster Jahresbericht)

Beschreibung

Das DZI Spenden-Siegel zeichnet gemeinnützige Organisationen aus, die transparente und verantwortungsbewusste Mittelverwendung nachweisen. Bundesweit ansässige, steuerbegünstigte Einrichtungen mit mindestens zweijähriger Spendentätigkeit und jährlichen Gesamteinnahmen über 25.000 € können ihre Eignung über einen Online-Selbstcheck prüfen und anschließend jederzeit den Antrag einreichen. Im Rahmen des Verfahrens überprüft das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) die Organisationsstruktur, die Satzung sowie die Buchführung nach den sieben festgelegten Siegel-Standards. Mit der erfolgreichen Auszeichnung stärken die Träger:innen das Vertrauen von Spender:innen und Unterstützer:innen in das eigene Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie und soziale Belange.

Voraussetzung für die Bewerbung ist eine rechtlich selbständige oder eindeutig abgegrenzte Organisationsform mit Sitz in Deutschland sowie die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nach den §§ 51–68 AO. Zudem muss die Einrichtung aktiv Spenden sammeln und für die beiden letzten Geschäftsjahre eine ordnungsgemäße Rechnungslegung vorlegen. Zur Einreichung gehören der Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister beziehungsweise die Stiftungsgenehmigung samt Satzung, der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts, die Rechnungslegung der beiden jüngsten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Werbe- und Informationsmaterialien inklusive des jüngsten Jahresberichts. Da Anträge kontinuierlich gestellt werden können, eröffnet das DZI Spenden-Siegel eine flexible Möglichkeit, die Qualität des Spendenwesens zu sichern und das öffentliche Vertrauen nachhaltig zu stärken.

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