E1- Förderung von Investitionen beim Bau- und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäume für Laienmusikvereine
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen beim Bau und Ausbau von Probe- und Veranstaltungsräumen für Laienmusikvereine in ganz Bayern (ausgenommen München und Nürnberg). Anträge sind bis zum 1. Oktober für das Folgejahr online bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung kultureller Investitionen nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger im Bau, Um- und Ausbau von Proben- und Veranstaltungsräumen für Laienmusikvereine.
Förderfähige Ausgaben
- Abgegrenzte Projektkosten für Probe- und Veranstaltungsräume
- Bau-, Um- und Ausbaukosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 10.000 €
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 10.000 €
- Fördergebiet ganz Bayern, ausgenommen München und Nürnberg
- Keine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen
- Projektbeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ort und Zeitraum der Durchführung der Maßnahme
- Beschreibung der bisherigen Probesituation des Laienmusikvereins
- Baubeschreibung mit Raumkonzept
- Planunterlagen
Beschreibung
Der Kulturfonds Bayern unterstützt nichtstaatliche und nichtkommerzielle Laienmusikvereine bei Investitionen in den Bau, Um- und Ausbau von Probe- und Veranstaltungsräumen in ganz Bayern (mit Ausnahme von München und Nürnberg). Träger:innen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 % bis 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 €. Gefördert werden abgegrenzte Projektkosten ab einer Mindestinvestitionssumme von 10.000 €, die unmittelbar dem Erwerb, Umbau oder Erweiterung von Proben- und Aufführungsräumen dienen. Laufende Betriebskosten oder rückwirkende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Projekte, die parallel aus anderen staatlichen Programmen bezuschusst werden. Die Vergabe erfolgt im Frühjahr nach Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung und Freigabe durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Anträge müssen bis zum 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr online bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Erforderlich sind Angaben zum Ort und Zeitraum der Maßnahme, eine Beschreibung der bisherigen Probesituation des Vereins, eine Baubeschreibung mit Raumkonzept sowie einschlägige Planunterlagen. Ziel ist es, Laienmusikvereinen eine moderne Infrastruktur zu bieten, die Probenqualität und Aufführungsmöglichkeiten nachhaltig verbessert. Die Förderung leistet damit einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und lebendigen Amateurmusikszene in ländlichen und städtischen Regionen Bayerns.
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