EAG-Investitionszuschüsse Gas
Investitionszuschüsse für die Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas in Wien (Umrüstung bestehender Biogasanlagen und Neuerrichtung von Anlagen gemäß EAG). Fördercalls halbjährlich, unbegrenztes Volumen. Gültig ab 02.09.2024.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen zur Erzeugung und Aufbereitung erneuerbaren Gases durch Umrüstung bestehender Biogasanlagen und Neuerrichtung von Anlagen gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Wien.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alle erforderlichen Genehmigungen liegen zum Zeitpunkt der Antragseinbringung vor
- Inbetriebnahme der Maßnahme darf bei Antragseinbringung noch nicht erfolgt sein und darf nicht vor dem 28.07.2021 begonnen haben
- Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und alle Sicherheitsanforderungen erfüllen
- Finanzielle Sicherstellung der Maßnahme durch Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
- Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen bzw. Vorlage von Vergleichsangeboten
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Beschreibung
Die EAG-Investitionszuschüsse für erneuerbares Gas unterstützen Investitionen in Wien, die auf die Erzeugung und Aufbereitung nachhaltiger Gasenergieträger abzielen. Gefördert werden sowohl die Umrüstung bestehender Biogasanlagen gemäß § 60 EAG als auch die Neuerrichtung von Anlagen nach § 61 EAG. Mit halbjährlich geöffneten Calls und unbegrenztem Fördervolumen bietet das Programm eine attraktive Anschubfinanzierung für Projekte im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz. Seit dem 2. September 2024 können natürliche und juristische Personen – von Privatpersonen über Unternehmen und Genossenschaften bis hin zu Gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen und Existenzgründer:innen – ihre Vorhaben einreichen. Durch die Förderung sollen der Ausbau erneuerbarer Gase vorangetrieben sowie Treibhausgasemissionen reduziert werden, um eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu sichern.
Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung müssen alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, die Inbetriebnahme darf vor Antragseinbringung noch nicht erfolgt sein und nicht vor dem 28. Juli 2021 begonnen haben. Weiterhin ist ein dem Stand der Technik entsprechender Anlagenbau sicherzustellen sowie die fach- und normgerechte Ausführung durch qualifizierte Unternehmer:innen. Ein schlüssiger Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan dokumentiert die finanzielle Absicherung der Maßnahme. Die Bewerbenden achten zudem auf die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen und reichen bei Bedarf vergleichende Angebote ein. Anträge werden in halbjährlichen Calls mit einer Mindestfrist von acht Wochen eingereicht. Die Förderabwicklung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWET), Sektion V, Abteilung 4 Erneuerbare Energie Erzeugung.