Zuschuss

EAG-Marktprämie Anlagen auf Basis von Biogas

Marktprämie für Strom aus Biogas-Anlagen in Wien als Zuschuss zur Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis. Für neu errichtete Anlagen bis 250 kWel und bestehende Anlagen nach ÖSG-Förderdauer. Förderung für bis zu 20 Jahre. Anträge laufend möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.10. - 01.01.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 240 Monate

Förderziel

Ausgleich der Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus Biogas und dem durchschnittlichen Marktpreis, um die Wirtschaftlichkeit von Biogas-Anlagen zu fördern und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anschluss an das öffentliche Elektrizitätsnetz, ferngesteuerte Regelbarkeit und Ausstattung mit Lastprofilzähler/Smart Meter
  • Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% (bei Neuanlagen) bzw. mehr als 60% (bei bestehenden Anlagen)
  • Technische Maßnahmen zur Feinstaubvermeidung nach Stand der Technik
  • Vorhandensein eines dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezählers
  • Konzept zur Rohstoffversorgung für mindestens fünf Betriebsjahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Inbetriebnahme
  2. Projektbeschreibung mit Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis aller erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen
  4. Gutachten zum Brennstoffnutzungsgrad
  5. Nachweis Smart Meter bzw. Lastprofilzähler
  6. Konzept der Rohstoffversorgung
  7. Erklärung zur Akzeptanz der AFB-MP

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge der Antragstellung
  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen

Beschreibung

Mit der EAG-Marktprämie für Biogas-Anlagen in Wien wird die Differenz zwischen den Produktionskosten für Strom aus Biogas und dem durchschnittlichen Marktpreis ausgeglichen. Als Direktzuschuss unterstützt das Programm neu errichtete Anlagen bis 250 kWel sowie bestehende Biogas-Anlagen nach Ablauf ihrer ÖSG-Förderdauer über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Genossenschaften, die vermarkteten Strom in das öffentliche Elektrizitätsnetz einspeisen und Herkunftsnachweise ausstellen lassen. Die Antragstellung ist seit 06.10.2022 laufend bis spätestens 01.01.2030 möglich und kann bereits bis zu 24 Monate vor Ablauf der bisherigen ÖSG-Förderdauer erfolgen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit von Biogas-Anlagen zu sichern und den Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne des Klimaschutzes zu beschleunigen.

Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen zählen der Anschluss an das öffentliche Netz mit ferngesteuerter Regelbarkeit, die Ausstattung mit Lastprofilzähler oder Smart Meter sowie ein Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60 % bei Neuanlagen bzw. über 60 % bei Bestandsanlagen. Technische Maßnahmen zur Feinstaubvermeidung, ein dem Stand der Technik entsprechender Wärmezähler und ein Konzept zur Rohstoffversorgung für mindestens fünf Betriebsjahre sind nachzuweisen. Zusätzlich ist die Akzeptanz der Allgemeinen Förderbedingungen (AFB-MP) erforderlich. Anträge sind mit folgenden Unterlagen einzureichen: Nachweis der Inbetriebnahme, Projektbeschreibung mit Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan, Genehmigungen, Gutachten zum Brennstoffnutzungsgrad, Nachweis des Smart Meters, Konzept zur Rohstoffversorgung und Erklärung zur AFB-MP. Die Auswahl erfolgt nach Antragseingang und Einhaltung aller Förderkriterien.

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