Zuschuss

EAG-Marktprämie Photovoltaikanlagen

Marktprämie für neu errichtete Photovoltaikanlagen und Erweiterungen ab 10 kWpeak in Wien als Zuschuss über 20 Jahre zum Ausgleich zwischen Produktionskosten und Marktpreis. Gebotstermine erfolgen über Ausschreibungen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.10. - 01.01.2030
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Wien
Projektdauer: 240 Monate

Förderziel

Ausgleich der Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom durch einen Zuschuss für vermarkteten und eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anschluss der Anlage an das öffentliche Elektrizitätsnetz
  • Ferngesteuerte Regelbarkeit der Anlage
  • Ausstattung mit Lastprofilzähler oder intelligentem Messgerät
  • Neuerrichtung oder Erweiterung der Photovoltaikanlage um mehr als 10 kWpeak

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis der Genehmigungen und Bewilligungen
  3. Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Inbetriebnahme
  5. Nachweis über Lastprofilzähler/Smart Meter

Bewertungskriterien

  • Anzulegender Wert (Gebotswert) – niedrigster Preis gewinnt
  • Vollständige Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben

Beschreibung

EAG-Marktprämie Photovoltaikanlagen in der Region Wien bietet Privatpersonen und Unternehmen eine langfristige Förderung zur Unterstützung der Energiewende. Ziel ist es, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Solarstrom und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom durch einen Zuschuss auszugleichen, der über 20 Jahre gewährt wird. Gefördert werden Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung ab 10 kWpeak, die an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen und mit einem Lastprofilzähler oder intelligenten Messgerät ausgestattet sind. Ausschreibungen legen Gebotszeiträume fest, in denen Interessierte ihre projektindividuellen Gebotswerte einreichen und sich damit im Wettbewerb um das zur Verfügung stehende Volumen positionieren. Nach positiver Zuschlagserteilung sind ein Nachweis der Inbetriebnahme und der Einhaltung technischer Anforderungen einzureichen, um die Auszahlung der Marktprämie zu aktivieren.

Das Fördermodell richtet sich an nachhaltigkeitsorientierte Projektträger:innen, die den Ausbau erneuerbarer Energien mitgestalten möchten. Voraussetzung ist die Vorlage einer Projektbeschreibung mit Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan sowie aller erforderlichen Genehmigungen. Die Gebote werden nach dem niedrigsten anzulegenden Wert gereiht, niedrigste Gebote erhalten Vorrang. Erfolgreiche Bieter:innen hinterlegen eine Sicherheitsleistung und profitieren nach Inbetriebnahme von monatlichen Auszahlungen auf Basis der tatsächlich eingespeisten Strommenge. Durch diese transparente, wettbewerbsbasierte Vergabemethode entsteht ein Anreiz zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit. Antragsfristen laufen laufend bis 1. Jänner 2030; konkrete Gebotstermine werden via Verordnung veröffentlicht, beispielsweise vom 23. September bis 7. Oktober 2025. Dieses Förderinstrument leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Steigerung der Energieeffizienz.

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