EGFL 2023-2027: Landwirtschaftliche Einkommensstützung - Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Unterstützung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte durch eine zusätzliche Prämienzahlung in den ersten fünf Betriebsjahren. Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2027. Antragstellung über eAMA/DFP unter https://ama.at/dfp/home.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Landwirtschaftliche Einkommensstützung fördert tragfähige landwirtschaftliche Einkommen. Die Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte soll den erstmaligen Einstieg als Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter durch eine zusätzliche Prämienzahlung in den ersten fünf Jahren erleichtern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstmaliger Einstieg als Leiter:in eines landwirtschaftlichen Betriebs innerhalb der letzten fünf Jahre
- Erfüllung der aktiven Landwirt-Kriterien gemäß GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
Beschreibung
Die EGFL-Förderung zur landwirtschaftlichen Einkommensstützung richtet sich an Junglandwirt:innen in ganz Österreich, die in den ersten fünf Jahren erstmals die Betriebsleitung übernehmen. Ziel dieser Direktzuschussmaßnahme ist es, nachhaltige und stabile Einkommen aufzubauen sowie den Generationenwechsel in der Agrarwirtschaft aktiv zu unterstützen. Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 erhalten geförderte Betriebe eine ergänzende Prämienzahlung, die speziell auf die finanziellen Bedürfnisse von Neueinsteiger:innen zugeschnitten ist. Mit einem Gesamtbudget von 71,15 Mio. Euro trägt die Maßnahme dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Flächen zu stärken und die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors langfristig zu sichern.
Förderberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erstmals als Betriebsleiter:in tätig geworden sind und die Kriterien des aktiven Landwirts gemäß dem österreichischen GAP-Strategieplan 2023–2027 erfüllen. Die Antragstellung erfolgt digital über eAMA/DFP, wobei eine frühzeitige Registrierung bei der Agrarmarkt Austria empfohlen wird. Förderinteressierte sollten neben der Betriebsleiter:innen-Nachweisführung die vollständige Einhaltung aller Antragsvoraussetzungen sicherstellen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Die kontinuierliche Frist von fünf Jahren ermöglicht eine flexible Planung und erleichtert den Einstieg in die landwirtschaftliche Selbstständigkeit.
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