EGFL 2023-2027: Landwirtschaftliche Einkommensunterstützung
Die Landwirtschaftliche Einkommensunterstützung stabilisiert und stärkt die Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich und reduziert Einkommensunterschiede und -schwankungen. Anträge können im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen in Österreich durch flankierende Direktzahlungen (Basiszahlung und Umverteilungszahlung) zur Angleichung an Einkommen der übrigen Wirtschaft und zur Abmilderung von Einkommensschwankungen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzungen gemäß Marktordnungsgesetz 2021
- Voraussetzungen gemäß GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
- Nachweis förderfähiger Heimgutflächen im gesamten Bundesgebiet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Registrierung und Antragstellung über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (eAMA)
Beschreibung
Die EGFL-Maßnahme „Landwirtschaftliche Einkommensunterstützung 2023–2027“ fördert land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatpersonen in ganz Österreich mit dem Ziel, stabile und tragfähige Einkommen zu gewährleisten und ausgeprägte Einkommensschwankungen auszugleichen. Durch eine einheitliche Basiszahlung für förderfähige Heimgutflächen im gesamten Bundesgebiet sowie eine ergänzende Umverteilungszahlung auf die ersten 40 Hektar Heimgutfläche werden insbesondere kleinere Betriebe gegenüber größeren Betrieben gezielt gestärkt und Einkommensunterschiede verringert. Die Budgetierung beläuft sich auf rund 2.666,76 Mio. Euro. Die Rechtsgrundlage bilden das Marktordnungsgesetz 2021 und der österreichische GAP-Strategieplan 2023–2027, der die fachlichen Anforderungen und Zuwendungsvoraussetzungen regelt. Gefördert wird im Rahmen zweier Förderlinien: BISS 21-01 (Basiszahlung für Heimgutflächen) und CRISS 29-01 (Umverteilungszahlung für Nachhaltigkeit).
Anträge sind über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (eAMA) einzureichen; eine Registrierung ist vorab erforderlich. Das Einreichfenster erstreckt sich vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2027. Als Nachweis sind die förderfähigen Heimgutflächen im gesamten Bundesgebiet zu dokumentieren. Das Programm richtet sich an alle landwirtschaftlichen Betriebe, die den Einkommensausgleich optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem vielfältigen agrarischen Markt stärken möchten. Interessierte Betriebe und Einzelpersonen finden weiterführende Informationen in den jeweiligen Merkblättern der Agrarmarkt Austria sowie in den gesetzlichen Vorgaben des GAP-Strategieplans, um eine reibungslose Antragstellung und Förderabwicklung sicherzustellen.
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