Ehrenpatenschaft des Bischofs
Kirchliche Ehrung zur Taufe des sechsten Kindes mit handsigniertem Bild und Wahl zwischen 500 € Barsumme oder 750 € Gutschein. Antrag erfolgt über den zuständigen katholischen Seelsorger.
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Förderkriterien
Förderziel
Symbolische Anerkennung der Leistung kinderreicher Familien durch den Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart anlässlich der Taufe des sechsten Kindes (in Sonderfällen auch Mehrlinge).
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anlass: Taufe des sechsten Kindes (in Sonderfällen Mehrlinge)
- Mindestens sechs lebende Kinder in der Familie
- Alleinerziehende bzw. mindestens ein Ehepartner muss katholisch sein
- Ehepaare müssen katholisch verheiratet sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über katholischen Seelsorger
- Nachweis der Taufe und Anzahl der Kinder
- Nachweis der Kirchenmitgliedschaft
Bewertungskriterien
- Symbolischer Charakter
- Einhaltung der kirchlichen Voraussetzungen
- Kinderzahl
Beschreibung
Die Ehrenpatenschaft des Bischofs würdigt kinderreiche Familien innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart anlässlich der Taufe des sechsten Kindes (in Ausnahmefällen auch bei Mehrlingsgeburten). Als rein symbolische Auszeichnung bringt der Bischof seine Wertschätzung für Ehe und Familie zum Ausdruck und honoriert damit die besondere Leistung von Eltern in größeren Familien. Jede ausgewählte Familie erhält ein handsigniertes Bild des Bischofs sowie wahlweise eine Barprämie in Höhe von 500 € oder einen Gutschein über 750 € für einen Familienaufenthalt in einer der Feriendörfer des Familienerholungswerks der Diözese. Die Förderung erfolgt zu 100 % und unterstreicht den kirchlichen Förderauftrag im Bereich Soziales sowie Arbeit & Soziales.
Antragsberechtigt sind römisch-katholische Ehepaare oder Alleinerziehende mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, bei denen mindestens ein Elternteil katholisch ist und die zum Zeitpunkt der Antragstellung sechs lebende Kinder zählen. Die Einhaltung der kirchlichen Voraussetzungen sowie die Nachweise über Taufe, Kinderzahl und Kirchenmitgliedschaft werden als Bewertungskriterien herangezogen. Der Antrag wird jederzeit über den zuständigen katholischen Seelsorger eingereicht; hierzu sind die entsprechenden Formulare bei den Pfarrämtern erhältlich. Nach positiver Prüfung erfolgt die feierliche Übergabe des Patenschaftsgeschenks durch den Seelsorger im Rahmen der Taufzeremonie.
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