Eigenheimförderung
Förderung des Landes Steiermark als Landesdarlehen für die Errichtung von Eigenheimen und Einbau abgeschlossener Wohnungen, bis zu 200.000 € pro Ansuchen, laufend Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von Eigenheimen (Wohngebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten) sowie des Einbaus einer abgeschlossenen Wohnung in ein bestehendes Gebäude in der Steiermark.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Energieberatungskosten
- Investitionen in energieeffiziente Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssysteme
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigenheim muss ganzjährig bewohnt sein
- Positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle
- Grundbuchliche Eintragung der Darlehensschuld bis 70 % der Gesamtbaukosten
- Einkommensobergrenzen einhalten
- Bauführung zum Zeitpunkt der Antragstellung darf nicht abgeschlossen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweise
- Grundbuchsauszug
- Baubewilligungsbescheid
- Stellungnahme einer Energieberatungsstelle
- Originalbauplan mit Genehmigungsvermerk
- Nachweis über Eigenmittel
- Darlehensnachweis
- Zustimmungserklärung
- Bestätigung Baubeginn und Kosten
Bewertungskriterien
- Energieeffizienz
- Lage und Infrastruktur
- Bauliche Voraussetzungen
Beschreibung
Die Eigenheimförderung des Landes Steiermark unterstützt Privatpersonen bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten sowie dem Einbau abgeschlossener Wohnungen in bestehenden Objekten. Gefördert wird ein gestaffeltes Landesdarlehen von bis zu 200.000 € pro Ansuchen, das über 30 Jahre zurückgezahlt wird und mit maximal 1,50 % p. a. verzinst ist. Die halbjährlichen Annuitäten sind degressiv gestaffelt und starten im 1. bis 5. Jahr mit 1,125 % (davon 0,125 % Zinsen). Voraussetzung ist eine ganzjährig bewohnte Nutzung als Hauptwohnsitz, eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle sowie die grundbuchliche Sicherstellung bis 70 % der Gesamtbaukosten. Der Antrag muss eingereicht werden, bevor die Bauführung abgeschlossen ist, und entspricht den energieeffizienten Klimaschutzanforderungen des Landes. Bewertet werden Bauvorhaben nach Kriterien der Energieeffizienz, Lage und kommunaler Infrastruktur sowie baulicher Voraussetzungen.
Förderberechtigt sind Liegenschafts- und Wohnungseigentümer:innen, Bauberechtigte sowie nahe Angehörige mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung in der Steiermark. Förderfähig sind Baukosten, Energieberatungskosten und Investitionen in hochwertige Heiz- und Warmwasserbereitstellungssysteme. Antragstellende erstellen das Online-Formular unter wohnbau.steiermark.at und reichen Einkommensnachweise, Grundbuchsauszug, Baubewilligungsbescheid, Energieberatungsstellungnahme, Originalbauplan, Nachweis über Eigenmittel, Darlehenszusage, Zustimmungserklärung sowie Bestätigung von Baubeginn und Kosten ein. Durch die Kombination von Grundbeträgen und verpflichtenden Zuschlägen (z. B. Siedlungsschwerpunkt, klimaaktiv Bronze–Gold, Gruppenwohnbau, Abbruch des Wohnbestands) wird eine maximale Förderungshöhe von 200.000 € erreicht. Laufende Anträge ermöglichen rasche Realisierungen, um nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und städtebauliche Integration zu fördern.
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