Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA)
Förderung von Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung sowie der Kompetenzfeststellung und arbeitsmarktorientierten entlassungsvorbereitenden Maßnahmen für Gefangene in Schleswig-Holstein.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vorhaben zur Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung. Gefördert werden Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Gefangenen einschließlich Kompetenzfeststellung sowie arbeitsmarktorientierte, entlassungsvorbereitende Maßnahmen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bildungsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Anerkennung nach dem Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein oder aktuelle Zertifizierung nach AZAV, ISO 9000ff, LQW 2 oder Vergleichbarem
- Modularer Aufbau der Maßnahmen
- Konzept zu Dauer, Inhalten, Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung in Abstimmung mit dem Ministerium
- Sozialpädagogische Maßnahmen zur Aufarbeitung sozialer Kompetenz während der Haft
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Beschreibung
Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA) unterstützt als fortlaufendes Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein gezielt Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung, Qualifizierung und Kompetenzfeststellung von Untersuchungs- und Strafgefangenen. Unter dem Dach der Themenfelder Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales werden modular aufgebaute Konzepte gefördert, die eine umfassende arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung ermöglichen. Ziel ist es, prekäre Bildungsbiografien aufzubrechen und Teilnehmenden nachhaltig Perspektiven für eine Erwerbstätigkeit nach der Haft zu eröffnen. Am Ende jeder erfolgreichen Maßnahme erhalten Teilnehmende qualifizierte Nachweise oder Zertifikate, die den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung erleichtern.
Förderberechtigt sind Bildungsträger:innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die nach dem Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt oder nach AZAV, ISO 9000ff., LQW 2 bzw. vergleichbaren Standards zertifiziert sind. Voraussetzung für eine Förderung ist ein detailliertes Konzept zu Dauer, Inhalten, Vorbereitung, Durchführung sowie Dokumentation der Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit. Ergänzt wird das Qualifizierungsangebot durch sozialpädagogische Interventionen zur Stärkung sozialer Kompetenzen während der Haft. Gefördert werden Jugendliche und heranwachsende Untersuchungs- und Strafgefangene sowie erwachsene Strafgefangene und Ersatzfreiheitsgefangene ab einer Mindestdauer von sechs Monaten. Ausgeschlossen sind jugendliche und heranwachsende weibliche Strafgefangene. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
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