Einmal raus-Kurse für berufsbildende Schulen (Stiftung Oase)
Drei- oder fünftägige erlebnispädagogische Kurse mit Übernachtung für Klassen berufsbildender Schulen in NRW zur Förderung von Sozialkompetenz und persönlicher Entwicklung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Sozialkompetenz und persönlichen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern berufsbildender Schulen durch erlebnispädagogische Kurse außerhalb des normalen Schulalltags.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Berufsbildende Schule bzw. Berufskolleg in NRW
- Teilnahme als gesamte Klasse (BEK, Sprachlernklassen, BVJ, BFS)
- Erhebung eines Kursbeitrags
Beschreibung
Die Stiftung Oase ermöglicht berufsbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen mehrtägige, erlebnispädagogische Kurse inklusive Übernachtung in einer Jugendbildungsstätte. Klassen aller Schulformen – von Berufseinstiegsklassen (BEK) über Sprachlernklassen bis hin zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsfachschulen – haben die Möglichkeit, an drei- oder fünftägigen „Einmal raus“-Kursen teilzunehmen. In Sonderfällen sind auch eintägige Programme realisierbar. Ziel der Maßnahme ist es, im außerschulischen Umfeld Schlüsselqualifikationen zu fördern und die soziale Intelligenz nachhaltig zu stärken. Dabei arbeiten erfahrene Teamer:innen gruppenbezogen und passen die Aktivitäten individuell an die Zusammensetzung und Bedürfnisse der Teilnehmenden an. Ein moderater Kursbeitrag sichert die Wertschätzung der Aktivitäten; bedürftige Schüler:innen können gegebenenfalls Leistungen für Bildung und Teilhabe über den jeweiligen Schulträger beantragen.
Im Zentrum stehen die Entwicklung von Sozialkompetenz sowie das Erkennen und Ausbauen persönlicher Stärken. Durch erlebnispädagogische Übungen lernen die Teilnehmenden, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte konstruktiv zu bewältigen und gemeinsam vereinbarte Regeln einzuhalten. Die Inhalte werden im Vorfeld mit der begleitenden Lehrkraft abgestimmt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Anträge für eine Förderung sind jederzeit möglich, wobei die Zuwendung als Zuschuss gewährt wird. Dieser Förderansatz richtet sich insbesondere an Bildungseinrichtungen, die benachteiligte Schüler:innen gezielt unterstützen möchten. Die kontinuierliche Nachfrage und hohe Wiederempfehlungsquote belegen die Wirksamkeit des Angebots und die nachhaltige Wirkung auf den Lern- und Lebensweg der Jugendlichen.
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