Zuschuss

Einmalige Förderung bei Mehrlingsgeburten des Landes Vorarlberg

Einmalige finanzielle Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen in Vorarlberg. Antragstellung online innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder. Gültig ab 01.01.2025 ohne Befristung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Fördersumme: 800 € bei Zwillingsgeburt, 1.200 € bei Drillingsgeburt, je weiteres Kind 400 €

Förderziel

Die Förderung soll Eltern und Erziehungsberechtigten finanzielle Unterstützung anlässlich der Geburt von Mehrlingen bieten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eltern oder Erziehungsberechtigte als gesetzliche Vertreter:innen der Mehrlingskinder
  • Geburt von Mehrlingen ab dem 01.01.2025
  • Hauptwohnsitz des antragstellenden Elternteils in Vorarlberg
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für die Mehrlingskinder
  • Antragstellung innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Digitales Antragsformular
  2. Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
  3. Bankbestätigung
  4. Melde- bzw. Haushaltsbestätigung

Beschreibung

Die einmalige finanzielle Unterstützung des Landes Vorarlberg richtet sich an gesetzliche Vertreter:innen von Mehrlingskindern mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Seit dem 01.01.2025 ohne Befristung gewährte Zuschüsse honorieren die Geburt von Zwillingen mit 800 € und von Drillingen mit 1.200 €. Für jedes weitere Geschwisterchen wird ein Aufschlag von 400 € gewährt. Diese nicht einkommensabhängige Zuwendung soll Eltern und Erziehungsberechtigten – darunter Adoptiv- und Pflegeeltern – einen finanziellen Ausgleich bieten und die Anschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände erleichtern. Die Auszahlung erfolgt einmalig und wird digital beantragt, wodurch der Verwaltungsaufwand minimiert und eine unbürokratische Abwicklung ermöglicht wird.

Voraussetzung für die Antragstellung ist der Bezug von Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 sowie die Einreichung innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder. Zusätzlich sind eine Bankbestätigung, der Nachweis über den Familienbeihilfebezug und eine Melde- oder Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde beizulegen. Der digitale Antrag ist ab Jahresbeginn 2025 verfügbar und kann online ausgefüllt werden. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sollen klare Voraussetzungen und ein transparenter Ablauf Beteiligung und Planungssicherheit schaffen. Diese Initiative leistet einen wertvollen Beitrag zur sozialen Unterstützung junger Familien in Vorarlberg und fördert die Chancengleichheit für Mehrlingskinder unmittelbar nach ihrer Geburt.

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