Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) – Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017
Einmalzuschuss für den Häuslbauerbonus in Kärnten: Bis zu 20.000 € (bzw. 25.000 € bei max. 150 m² Wohnnutzfläche) pro geförderter Wohnung. Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen im Gruppenwohnbau und Doppelhäusern in Kärnten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Personen als Eigentümer oder Miteigentümer der Bauliegenschaft
- Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen zur Gewährung des Einmalzuschusses
- Erfüllung der sachlichen (gebäudebezogenen) Voraussetzungen zur Gewährung des Einmalzuschusses
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung über die antragskonforme Durchführung des Bauvorhabens
- Bestätigung der Gemeinde über die Bauvollendung
- Bestätigung über die tatsächliche Bauausführung lt. Formblatt
- Meldezettel aller als Benutzer des geförderten Eigenheims vorgesehenen Personen
Beschreibung
Der Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 richtet sich an natürliche Personen, die als Eigentümer:innen oder Miteigentümer:innen einer Bauliegenschaft in Kärnten den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Gefördert werden freistehende Eigenheime, Doppelhäuser sowie Gruppenwohnbauten. Pro geförderter Wohnung beträgt der Bonus bis zu 20.000 € – bei einer Wohnnutzfläche von maximal 150 m² sogar bis zu 25.000 €. Einreichungen sind ganzjährig möglich, sodass Bauvorhaben flexibel und ohne Fristdruck realisiert werden können. Voraussetzung ist die Einhaltung persönlicher Kriterien zur Zuschussgewährung sowie die Erfüllung sachlicher Anforderungen an die Bauausführung.
Zur Beantragung sind verschiedene Nachweise erforderlich: eine Bestätigung über die antragskonforme Durchführung des Bauvorhabens, eine Bestätigung der Gemeinde über die Bauvollendung, eine formblattgemäße Bestätigung der tatsächlichen Bauausführung sowie Meldezettel aller vorgesehenen Benutzer:innen des geförderten Eigenheims. Die Kombination mit einem Förderkredit ist ausgeschlossen. Der Häuslbauerbonus fördert darüber hinaus klimafreundliche Maßnahmen wie Nachverdichtungen, Umweltboni oder Passivhaus-Standards. Dieser Zuschuss unterstützt dabei, hochwertigen Wohnraum in der Region zu schaffen und die Infrastruktur nachhaltig zu stärken. Interessierte können die Formulare beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt, erhalten und so den Grundstein für eine zukunftsorientierte Wohnraumentwicklung legen.
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