Zuschuss

Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) – Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017

Einmalzuschuss für den Häuslbauerbonus in Kärnten: Bis zu 20.000 € (bzw. 25.000 € bei max. 150 m² Wohnnutzfläche) pro geförderter Wohnung. Antrag jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 20.000 € je Wohnung (bzw. 25.000 € bei max. 150 m² Wohnnutzfläche)

Förderziel

Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen im Gruppenwohnbau und Doppelhäusern in Kärnten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Natürliche Personen als Eigentümer oder Miteigentümer der Bauliegenschaft
  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen zur Gewährung des Einmalzuschusses
  • Erfüllung der sachlichen (gebäudebezogenen) Voraussetzungen zur Gewährung des Einmalzuschusses

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestätigung über die antragskonforme Durchführung des Bauvorhabens
  2. Bestätigung der Gemeinde über die Bauvollendung
  3. Bestätigung über die tatsächliche Bauausführung lt. Formblatt
  4. Meldezettel aller als Benutzer des geförderten Eigenheims vorgesehenen Personen

Beschreibung

Der Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 richtet sich an natürliche Personen, die als Eigentümer:innen oder Miteigentümer:innen einer Bauliegenschaft in Kärnten den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Gefördert werden freistehende Eigenheime, Doppelhäuser sowie Gruppenwohnbauten. Pro geförderter Wohnung beträgt der Bonus bis zu 20.000 € – bei einer Wohnnutzfläche von maximal 150 m² sogar bis zu 25.000 €. Einreichungen sind ganzjährig möglich, sodass Bauvorhaben flexibel und ohne Fristdruck realisiert werden können. Voraussetzung ist die Einhaltung persönlicher Kriterien zur Zuschussgewährung sowie die Erfüllung sachlicher Anforderungen an die Bauausführung.

Zur Beantragung sind verschiedene Nachweise erforderlich: eine Bestätigung über die antragskonforme Durchführung des Bauvorhabens, eine Bestätigung der Gemeinde über die Bauvollendung, eine formblattgemäße Bestätigung der tatsächlichen Bauausführung sowie Meldezettel aller vorgesehenen Benutzer:innen des geförderten Eigenheims. Die Kombination mit einem Förderkredit ist ausgeschlossen. Der Häuslbauerbonus fördert darüber hinaus klimafreundliche Maßnahmen wie Nachverdichtungen, Umweltboni oder Passivhaus-Standards. Dieser Zuschuss unterstützt dabei, hochwertigen Wohnraum in der Region zu schaffen und die Infrastruktur nachhaltig zu stärken. Interessierte können die Formulare beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt, erhalten und so den Grundstein für eine zukunftsorientierte Wohnraumentwicklung legen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.