Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)
Wenn Sie in Niedersachsen in entsprechenden Einrichtungen die Gemeinschaft verschiedener Generationen und das nachbarschaftliche Leben fördern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt Kommunen oder Verbände bei Maßnahmen, die das generationenübergreifende Miteinander und das nachbarschaftliche Zusammenleben im Sozialraum stärken. Gefördert werden Mehrgenerationenhäuser sowie selbstorganisierte Treffpunkte, die Eltern und Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Zudem werden überregionale Maßnahmen zur Vernetzung der geförderten Einrichtungen unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionsausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland
- Träger eines Mehrgenerationenhauses oder eines selbstorganisierten Treffpunkts in Niedersachsen
- Nachweis eines Votums der Standortkommune
- Barrierefreier Zugang zur Einrichtung
- Für selbstorganisierte Treffpunkte: Mindestens 3 Tage und 15 Stunden pro Woche geöffnet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsunterlagen
- Finanzierungsplan
- Votum der Standortkommune
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, das generationenübergreifende Miteinander und das nachbarschaftliche Zusammenleben in den Regionen zu stärken. Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Kommunen und Verbände in Niedersachsen, haben die Möglichkeit, Zuschüsse zur Umsetzung innovativer Konzepte zu beantragen. Im Fokus stehen dabei Projekte wie Mehrgenerationenhäuser sowie selbstorganisierte Treffpunkte, die offene Angebote für Menschen aller Altersgruppen bereitstellen. Durch gezielte finanzielle Unterstützung sollen Maßnahmen gefördert werden, die den sozialen Zusammenhalt im lokalen Umfeld stärken und gleichzeitig den Herausforderungen des demografischen Wandels durch vielfältige, niedrigschwellige Angebote begegnen.
Das Förderinstrument richtet sich an Einrichtungen, die sich durch ihr Engagement im Bereich Gesundheit, Soziales, Wohnungsbau und Infrastruktur auszeichnen. Gefördert werden nicht nur klassische Mehrgenerationenhäuser, sondern auch Treffpunkte, die Eltern und Kinder gleichermaßen ansprechen und Partner:innen aus verschiedenen Lebensbereichen zusammenbringen. Die Zuschüsse werden in Form von anteiligen Mitteln für Personal- und Sachkosten gewährt – maximal bis zu 6.000 Euro pro Jahr, entsprechend 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zu den notwendigen Voraussetzungen gehören unter anderem ein Votum der zuständigen Standortkommune, ein barrierefreier Zugang zu den Einrichtungen sowie eine bestimmte Öffnungszeit bei selbstorganisierten Treffpunkten. Durch diese Bedingungen wird die nachhaltige und bedarfsgerechte Integration in die kommunale Infrastruktur sichergestellt, sodass Doppelstrukturen vermieden sowie regionale Synergien gebildet werden können.
Das Programm bietet öffentliche Trägern in Niedersachsen die Chance, bestehende Angebote zu erweitern oder neue soziale Treffpunkte zu etablieren, die Menschen unterschiedlicher Generationen verbindlich zusammenbringen. Die Förderung unterstützt nicht nur den Aufbau eines umfassenden Unterstützungsnetzwerks, sondern legt auch einen wichtigen Schwerpunkt auf überregionale Maßnahmen zur Vernetzung vergleichbarer Einrichtungen. Dies fördert den Austausch von Know-how und die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteur:innen im Sozialbereich. Die Fach- und Verwaltungseinrichtungen, die sich diesem Konzept verschrieben haben, schaffen damit nachhaltige Rahmenbedingungen für eine inklusive und sozial integrierende Wohn- und Lebensraumentwicklung, von der letztlich alle Bürger:innen profitieren.
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