Einzel- und Gesamtförderungen von Grundlagenforschung
Förderungen für Grundlagenforschung in Wien für juristische und natürliche Personen auf Basis privatrechtlicher Förderungsverträge. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderungen für Grundlagenforschung, die im Anlassfall, nach Ressortinteresse, an juristische Personen und natürliche Personen auf Basis eines privatrechtlichen Förderungsvertrages gewährt werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen um Gewährung einer Förderung
Beschreibung
Einzel- und Gesamtförderungen von Grundlagenforschung bieten kontinuierlich Zuschüsse für juristische Personen und natürliche Personen in Wien, die sich der Grundlagenforschung verschrieben haben. Die Unterstützung basiert auf privatrechtlichen Förderverträgen und berücksichtigt ressortinterne Schwerpunkte sowie aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch Wissenschaftler:innen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und öffentliche Institutionen flexibel Fördermittel beantragen. Ziel ist es, innovative Projekte im Bereich Forschung & Innovation sowie Wissenschaft nachhaltig zu stärken und einen Beitrag zur Spitzenforschung in Österreich zu leisten.
Zur Antragsstellung ist lediglich ein Ansuchen um Gewährung einer Förderung erforderlich, das direkt beim zuständigen Wissenschaftsministerium eingereicht wird. Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und den verfügbaren Ressortmitteln. Durch die direkte Finanzierung werden Grundlagenprojekte unterstützt, die potenziell zur erfolgreichen Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm beitragen können. Interessierte Forschende und Institutionen profitieren von transparenten Entscheidungsprozessen und einer unbefristeten Fristlaufzeit seit dem 1. Januar 2013. Die Fördermaßnahme wird dabei in enger Abstimmung mit den Fördergeber:innen umgesetzt, um einen hohen Grad an wissenschaftlicher Exzellenz zu sichern und Österreichs Position im internationalen Forschungssektor weiter auszubauen.
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