Einzelanlagen – Abwasserentsorgung
Förderung für die Errichtung von Einzelanlagen zur Abwasserentsorgung in Oberösterreich. Zuschüsse für Reinigungsanlagen bis 50 EW und Ableitungsanlagen mit Kanalisationsanschluss. Anträge unbefristet vor Baubeginn einreichbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen sowie Wassergenossenschaften beim Bau von Einzelanlagen zur Abwasserreinigung und Ableitung, um eine sachgerechte und umweltverträgliche Abwasserentsorgung außerhalb kommunaler Netze sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Abwasserreinigungsanlagen
- Investitionskosten für Abwasserableitungsanlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Verwaltungsabgaben
- Anschlussgebühren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Es handelt sich um eine Einzelanlage
- Rechtskräftige Baubewilligung für das zu entsorgende Objekt zum 01.04.1993
- Objekt dient als Hauptwohnsitz oder wird überwiegend wirtschaftlich/touristisch genutzt
- Erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder Bestätigung des Kanalisationsunternehmens
- Antrag muss vor Baubeginn der Anlage eingereicht werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular \"Einzelanlagen - Abwasserentsorgung - Ansuchen um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses\"
- Rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid samt Verhandlungsschrift
- Zustimmungserklärung des Kanalisationsunternehmens
- Variantenuntersuchung (Wirtschaftlichkeitsberechnung)
- Lageplan
Beschreibung
Im Bundesland Oberösterreich unterstützt eine fortlaufende Zuschussinitiative natürliche und juristische Personen sowie Wassergenossenschaften beim Aufbau von Einzelanlagen zur Abwasserreinigung und Ableitung außerhalb kommunaler Netze. Die Maßnahme bietet finanzielle Anreize für Investitionskosten in Abwasserreinigungs- und Abwasserableitungsanlagen: 1.400 € für die ersten vier Einwohnerwerte (EW) und 150 € pro weiterem EW bis zu 50 EW, alternativ 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung greift bereits vor Baubeginn und ist als nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss ausgestaltet. Eigenleistungen, Verwaltungsabgaben und Anschlussgebühren werden nicht berücksichtigt.
Als Voraussetzung gilt eine rechtskräftige Baubewilligung zum Stichtag 01.04.1993 für Objekte mit Hauptwohnsitz oder überwiegend wirtschaftlicher bzw. touristischer Nutzung. Weiterhin sind eine wasserrechtliche Bewilligung oder eine Bestätigung des Kanalisationsunternehmens, die Durchführung einer Variantenuntersuchung zur Wirtschaftlichkeit sowie der Beitritt zum oberösterreichischen Wassergenossenschaftsverband erforderlich. Weitere Förderungen – mit Ausnahme der Bundesförderung für die Siedlungswasserwirtschaft – dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Für den Antrag sind u. a. ein vollständig ausgefülltes Ansuchen, Lageplan, Variantenstudie und Bewilligungsbescheid beizulegen. Die wasserrechtliche Genehmigung muss über mindestens zehn Jahre aufrechtbleiben. Durch diese strukturierte Förderung wird eine sachgerechte, umweltverträgliche Abwasserentsorgung sichergestellt und ein Beitrag zu Klimaschutz und Energieeffizienz im ländlichen Raum geleistet.