Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Landwirtschaftliche Betriebe in Hessen können investive Vorhaben zur Modernisierung, zur Diversifizierung oder zur Verbesserung von Tier-, Umwelt- und Klimaschutz fördern lassen. Zuschüsse bis zu 200.000 € pro Vorhaben; Anträge fortlaufend online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung investiver Vorhaben landwirtschaftlicher Unternehmen in Hessen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen, zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen (z. B. Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof) und zur Umsetzung umwelt-, tier- und klimaschonender Maßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Vorhaben (Gebäude, Maschinen)
- Diversifizierungsinvestitionen
- Nicht-produktive Investitionen (Umwelt- und Klimaschutz)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Landankauf
- Ersatzinvestitionen
- Maschinen der Außenwirtschaft außer spez. Geräte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsgröße gemäß ALG §1 Abs.2
- Geschäftstätigkeit > 25 % Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung
- Mindestinvestitionsvolumen 10.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Investitionskonzept
- Buchführungsnachweise
- Steuerbescheide
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Umwelt- und Klimaschutz
- Diversifizierungspotenzial
- Junglandwirtbonus
- Energieeffizienz
Beschreibung
Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Hessen unterstützt Unternehmen, Existenzgründer:innen und gemeinnützige Organisationen der Landwirtschaft, des Obst-, Wein- und Gartenbaus bei zukunftsorientierten Investitionen. Gefördert werden Modernisierungs-, Diversifizierungs- und Umwelt- sowie Klimaschutzmaßnahmen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse bis zu 200.000 € pro Vorhaben, mit Förderquoten von 20 % bis 75 %. Antragsberechtigt sind KMU, die entweder mindestens 25 % ihres Umsatzes mit Bodenbewirtschaftung erzielen und die Mindestgrößen gemäß ALG § 1 Abs. 2 erfüllen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb im gemeinnützigen Bereich führen. Junglandwirt:innen erhalten einen Zusatzbonus von 10 % bis zu 20.000 €. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend digital über das LaWiLe-Portal Hessen. Vorgesehen ist eine Verfahrensdauer von 24 bis 36 Monaten; Förderfähig sind investive Vorhaben ab 10.000 € in Gebäude, Maschinen, Diversifizierung und nicht-produktive Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Ausgeschlossen bleiben Landankäufe und Ersatzinvestitionen. Die erforderlichen Nachweise umfassen das Investitionskonzept, Buchführungsunterlagen und Steuerbescheide.
Förderschwerpunkte sind: Modernisierung stallbauunabhängiger Anlagen, umweltgerechte Technologien nach Anlage 5, Diversifizierung in Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof oder bäuerliches Handwerk sowie Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten. Bewertet werden Innovationsgehalt, Umwelt- und Klimaschutz, Diversifizierungspotenzial, Junglandwirt:innenbonus und Energieeffizienz. Die Bewilligung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Landkreisen. Förderinteressierte Betriebe erhalten weiterführende Informationen zu Auswahlstichtagen und Förderanträgen auf der Webseite des HMLU.
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