Einzelfallhilfe der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg
Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen durch Einzelfallhilfen. Anträge können jederzeit über anerkannte Beratungsstellen per E-Mail oder Post eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Menschen in sozialer Not, in Benachteiligung und in besonderen Lebenslagen durch Einzelfallhilfe.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung nur über anerkannte Beratungsstellen
- Nachweis der sozialen Notlage durch Beratungsbericht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Beratungsbericht der anerkannten Beratungsstelle
- Belege zum Nachweis der Notlage
Bewertungskriterien
- Soziale Dringlichkeit des Einzelfalls
- Empfehlung der anerkannten Beratungsstelle
Beschreibung
Die Einzelfallhilfe der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg bietet eine unbürokratische Zuschussförderung für Menschen in Baden-Württemberg, die durch Unfälle, Krankheiten oder andere belastende Lebenssituationen in finanzielle oder soziale Not geraten sind. Träger öffentlicher Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können Anträge im Themenfeld Arbeit & Soziales stellen, vorausgesetzt, die Unterstützung erfolgt über anerkannte Beratungsstellen. Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, individuelle Engpässe zu überbrücken und Benachteiligte in besonderen Lebenslagen zielgerichtet zu entlasten. Es entsteht ein Netzwerk aus regionalen Partner:innen wie Diakonischem Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee, Caritas Bodensee-Oberschwaben und weiteren Sozialeinrichtungen, die als Schaltstellen zwischen Ratsuchenden und der Bürgerstiftung agieren.
Anträge für die Einzelfallhilfe können fortlaufend und jederzeit per E-Mail oder Post eingereicht werden. Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, ein Beratungsbericht der anerkannten Stelle sowie Belege zum Nachweis der sozialen Dringlichkeit. Die Bewertung orientiert sich primär an der Dringlichkeit des Einzelfalls und der Empfehlung der beratenden Einrichtung. Der Vorstand der Bürgerstiftung entscheidet monatlich auf Basis der Empfehlung des Projektausschusses. Dies ermöglicht eine zeitnahe Zusage und schnelle Mittelbereitstellung, um akute Notlagen rasch zu lindern. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit sichert die Einzelfallhilfe einen niedrigschwelligen Zugang für alle von sozialer Not betroffenen Personen und fördert nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe.
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