Zuschuss

Einzelfallhilfe-Förderung der Glücksstunden Kinderstiftung

Die Glücksstunden Kinderstiftung unterstützt bedürftige und behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Familien durch finanzielle Einzelfallhilfe für Therapien und Maßnahmen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung von individuellen Therapien und Maßnahmen für bedürftige und behinderte Kinder und Jugendliche, um deren Wohlbefinden zu verbessern und ihnen eine unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiekosten
  • Maßnahmenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Befürwortung durch Arzt, Therapeuten oder Jugendamt
  • Nachweis der Bedürftigkeit oder Behinderung des Kindes/der Jugendlichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ärztliche/Therapeutische/Jugendamtliche Befürwortung

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des Einzelfalls
  • Regionale Zugehörigkeit

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe-Förderung der Glücksstunden Kinderstiftung richtet sich an bedürftige und behinderte Kinder und Jugendliche in Bayern sowie deren Angehörige. Privaten Antragstellenden eröffnet sich eine fortlaufende Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von Therapien und spezialisierten Maßnahmen – von Reit- und Musiktherapie über AD(H)S-Coachings bis hin zu Lerntrainings. Voraussetzung für eine Förderung ist eine schriftliche Befürwortung durch einen Arzt, eine:n Therapeut:in oder das Jugendamt sowie der Nachweis der Bedürftigkeit oder Behinderung. Der Stiftungsvorstand entscheidet unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und der regionalen Zugehörigkeit über die Vergabe der Zuschüsse. Gefördert werden ausschließlich direkte Therapiekosten und damit verbundene Ausgaben.

Mit dem Ziel, das körperliche und seelische Wohlbefinden von jungen Menschen nachhaltig zu stärken, ermöglicht die Stiftung individuelle Förderungen ganz nach dem Motto „Körper, Geist und Seele sind als eine Einheit anzusehen und liegen uns sehr am Herzen“. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Erforderlich sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die ärztlich/therapeutisch/jugendamtliche Befürwortung. Diese passgenaue Finanzhilfe unterstützt Familien dabei, belastende Lebenssituationen zu lindern und den Kindern eine freudvolle, unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen.

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