Zuschuss

Einzelfallhilfe (Gemeindestiftung Gräfelfing)

Förderung hilfebedürftiger Personen im Rahmen des Stiftungszwecks durch unbürokratische Einzelfallhilfe; Anträge jederzeit möglich per Formular oder formloses Schreiben.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung von Einzelpersonen, wenn eine angemessene Teilnahme am sozialen Leben oder notwendige Hilfsmittel aus eigener Kraft nicht finanziert werden können.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Hilfsmitteln
  • Teilnahmegebühren (z. B. Klassenfahrten)
  • Reisekosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Bedürftigkeit und fehlende Möglichkeit der Eigenhilfe
  • Wohnsitz oder persönlicher Bezug zu Gräfelfing

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Einzelfallhilfe oder formloses Schreiben
  2. Nachweis über finanzielle Situation (Einnahmen/Ausgaben)
  3. Kostenvoranschläge oder Rechnungen

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des Bedarfs
  • Vollständigkeit und Plausibilität der Nachweise

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der Gemeindestiftung Gräfelfing unterstützt bedürftige Einwohner:innen in Bayern, wenn eine eigenständige Finanzierung für soziale Teilhabe oder notwendige Hilfsmittel nicht möglich ist. Unabhängig von formalen Förderzeiträumen können Anträge jederzeit über das offizielle Formular oder formlos eingereicht werden. Ziel ist es, Menschen mit geringem Einkommen zu ermöglichen, an Klassenfahrten teilzunehmen, Pflegehilfsmittel zu erwerben oder Reisekosten zu decken. Dabei steht die unbürokratische und schnelle Hilfe im Vordergrund. Die Dringlichkeit des Bedarfs sowie die Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Nachweise fließen in die Entscheidungsfindung ein. Berechtigt sind Personen mit Wohnsitz oder persönlichem Bezug nach Gräfelfing, deren Einkommen oder Vermögenslage belegt, dass eine Eigenhilfe ausgeschlossen ist.

Förderfähig gelten unter anderem Ausgaben für Hilfsmittel, Teilnahmegebühren und Reisekosten. Zur Antragstellung werden neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular oder einem formlosen Schreiben der finanzielle Nachweis (Einnahmen und Ausgaben) sowie Kostenvoranschläge oder Rechnungen benötigt. Die Stiftung prüft die Anträge fortlaufend und gewährt Zuschüsse im Rahmen der satzungsgemäßen Mittel. Die Gemeindestiftung Gräfelfing, initiiert vom Gemeinderat und anerkannt durch die Regierung von Oberbayern, setzt ihr Kapital gezielt ein, um Lücken in der sozialen Versorgung der Gartenstadt zu schließen und den Gemeinsinn zu stärken. Beiträge von Spender:innen und Zustiftenden gewährleisten eine nachhaltige Bereitschaft zur Unterstützung, wenn staatliche Leistungen nicht greifen.

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