Zuschuss

Einzelfallhilfe (monetäre Unterstützung) – Stiftung ANTENNE BAYERN hilft

Die Stiftung unterstützt Menschen in Bayern, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder unverschuldeten Schicksalsschlägen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Finanzielle Hilfe erfolgt nach Prüfung im Antragsverfahren. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung von Einzelpersonen in Bayern zur Überwindung wirtschaftlicher Notlagen infolge von Krankheit, Behinderung oder Schicksalsschlägen durch unbürokratische finanzielle Unterstützung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Makler- und Kautionskosten
  • Schuldenausgleich
  • Therapiekosten im Ausland
  • private Reisen
  • Tierarzt- oder Tierunterhaltskosten (Ausnahme Assistenzhunde)
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erstwohnsitz in Bayern
  • Nachweis von Krankheit oder Behinderung bzw. eines Schicksalsschlags (z.B. Todesfall, häusliche Gewalt, Unfall)

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der Stiftung ANTENNE BAYERN hilft bietet Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Bayern eine unbürokratische finanzielle Unterstützung, wenn diese durch körperliche, geistige oder seelische Krankheit, eine Behinderung oder unverschuldete Schicksalsschläge in eine akute wirtschaftliche Notlage geraten. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden nach Vorlage des erforderlichen Nachweises individuell geprüft. Ziel der Förderung ist es, Betroffene rasch und gezielt zu entlasten und ihnen die Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben zu ermöglichen. Die gewährten Zuschüsse decken dabei konkrete Bedarfe ab, die unmittelbar zur Überwindung der Not beitragen, ohne als Darlehen zurückgezahlt werden zu müssen.

Ausgaben für Makler- und Kautionskosten, Schuldenausgleich, Therapiekosten im Ausland, private Reisen, Tierarzt- oder Tierunterhaltskosten (mit Ausnahme von Assistenzhunden), Sprachkurse (A1–C2), Anwaltskosten, Passgebühren oder rückwirkende Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Einzelfallhilfe richtet sich an Menschen, die unverschuldet in eine finanzielle Not geraten sind – beispielsweise infolge eines Todesfalls in der Familie, häuslicher Gewalt oder eines Unfalls. Interessierte können sich jederzeit an die Stiftung ANTENNE BAYERN hilft wenden, um alle notwendigen Unterlagen einzureichen und den Entscheidungsprozess anzustoßen. Mit diesem Angebot leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur schnellen sozialen Hilfe und stärkt das solidarische Miteinander in Bayern.

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