Einzelfallhilfe (Patienten & Angehörige) – Carpe diem Stiftung
Finanzielle Zuwendungen für hämato-onkologische Patienten und ihre Angehörigen in Deutschland zur Deckung von Kosten im Klinik-/Reha-Aufenthalt, Fahrtkosten, Übernachtungen und Alltagsbedarf. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der Lebensqualität von Patienten mit Leukämie, Lymphomen und anderen bösartigen Blut- und Lymphsystemerkrankungen sowie ihrer Angehörigen durch finanzielle Unterstützung zur Deckung unvorhergesehener Ausgaben.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten während Klinik-/Reha-Aufenthalt (z. B. Telefonkarte, TV-/WLAN-Gebühren)
- Dinge des täglichen Bedarfs (Nachtwäsche, Hygieneartikel, Sportbekleidung)
- Fahr- und Übernachtungskosten zu Arztbesuchen oder Veranstaltungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- ärztliche Bescheinigung über die bestehende hämato-onkologische Erkrankung
- Nachweis des festen Wohnsitzes in Deutschland (Personalausweis oder Meldebescheinigung)
- mindestens drei Monate gültiger, kompletter Bescheid über eine Sozialleistung nach AO § 53 Nr. 2
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- ärztliche Bescheinigung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Leistungsbescheid (mindestens drei Monate gültig)
Beschreibung
Die Einzelfallhilfe der Carpe diem Stiftung unterstützt hämato-onkologische Patient:innen sowie deren Angehörige in ganz Deutschland mit einmaligen Zuschüssen von bis zu 500 €. Im Zentrum steht die Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen, die durch Leukämie, Lymphome oder andere bösartige Erkrankungen des Blut- und Lymphsystems in unverschuldete finanzielle Notlagen geraten sind. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit festem Wohnsitz in Deutschland, die über einen mindestens drei Monate gültigen Sozialleistungsbescheid nach AO § 53 Nr. 2 verfügen. Die Förderung deckt Ausgaben für Klinik- oder Reha-Aufenthalte (etwa Telefon-, TV- und WLAN-Gebühren), Dinge des täglichen Bedarfs wie Nachtwäsche und Hygieneartikel sowie Fahrt- und Übernachtungskosten, etwa zu Arztbesuchen oder Patientenveranstaltungen. Begleitende „kleine Auszeiten“ für Angehörige können ebenfalls bezuschusst werden, um die seelische Belastung familiärer Unterstützer:innen zu mindern.
Anträge können jederzeit formlos oder über das Online-Formular der Stiftung eingereicht werden. Zum Antragsumfang gehören eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende hämato-onkologische Erkrankung, der Nachweis des festen Wohnsitzes per Personalausweis oder Meldebescheinigung sowie der vollständige, aktuelle Sozialleistungsbescheid (mindestens drei Monate gültig). Die Entscheidung über die Zuwendung trifft das Kuratorium der Carpe diem Stiftung auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und der finanziellen Liquidität des Stiftungsvermögens. Nach Bewilligung wird der Zuschuss unkompliziert ausgezahlt, ohne dass ein Rechtsanspruch besteht. Die Einzelfallhilfe richtet sich an alle, die im Zuge ihrer Therapie und Betreuung einen finanziellen Ausgleich benötigen und bietet eine wertvolle Unterstützung für Patient:innen sowie deren Angehörige in herausfordernden Lebenssituationen.
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