Zuschuss

Einzelfallhilfe / Unterstützung bedürftiger Menschen (Heinrich-Peters-Stiftung)

Die Heinrich-Peters-Stiftung unterstützt arme, kranke und hilfsbedürftige Menschen in Niedersachsen, insbesondere im Raum Springe, durch einmalige oder laufende Zuwendungen. Anträge werden über Beratungsstellen karitativer oder sozialer Träger gestellt.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Unterstützung von bedürftigen Menschen in besonderen Notlagen (Armut, Krankheit, Hilfsbedürftigkeit) in Niedersachsen durch einmalige oder laufende Zuwendungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung über anerkannte Beratungsstellen
  • Nachweis der Bedürftigkeit und Notlage
  • Wohnsitz in Niedersachsen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Bedürftigkeit
  3. Einkommensnachweis
  4. Ärztliches Attest

Bewertungskriterien

  • Nachgewiesene Bedürftigkeit
  • Schwere der Notlage

Beschreibung

Die Heinrich-Peters-Stiftung fördert seit ihrer Gründung 1967 bedürftige Menschen in Niedersachsen, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Raum Springe. Als Teil eines sozialen Netzwerks arbeitet die Stiftung Hand in Hand mit karitativen und öffentlichen Beratungsstellen, um akute Notlagen wie Armut, schwere Erkrankungen oder Hilfsbedürftigkeit zu lindern. Die Unterstützung erfolgt in Form von einmaligen oder laufenden Zuschüssen, die an individuell geprüfte Einzelfälle vergeben werden. Dabei stehen der Nachweis der akuten Not und eine enge Begleitung durch anerkannte Träger im Mittelpunkt des Auswahlprozesses.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Niedersachsen, deren Bedürftigkeit durch Einkommensnachweis, ärztliches Attest und weitere Unterlagen belegt wird. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über anerkannte soziale Beratungsstellen, welche die vollständigen Bewerbungsunterlagen – Antragsformular, Nachweis der Bedürftigkeit und Schilderung der Notlage – einreichen. Eine Fristbindung existiert nicht, da Anträge jederzeit möglich sind. Die Entscheidung hängt von der Schwere der vorliegenden Notlage und der Nachvollziehbarkeit des individuellen Bedarfs ab. Eine sorgfältige Prüfung aller Unterlagen stellt sicher, dass Hilfen gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt werden, wobei vorrangig öffentliche Leistungen berücksichtigt werden müssen. Interessierte finden alle erforderlichen Informationen und Formulare bei den jeweiligen Beratungsstellen, die als zuverlässige Partner:innen der Stiftung auftreten.

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