Einzelfallhilfe / Unterstützungen der Franz Beckenbauer-Stiftung
Die Franz Beckenbauer-Stiftung leistet in ganz Deutschland fortlaufend individuelle Einzelfallhilfe für Menschen mit Behinderung sowie Personen, die krank, bedürftig oder unverschuldet in Not geraten sind. Anträge können formlos per Online-Formular oder Post eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Menschen mit Behinderung und Personen, die krank, bedürftig oder unverschuldet in Not geraten sind, durch Zahlung bzw. Zuschuss für Haushaltsgeräte, Möbel, medizinische Hilfsmittel, Mobilitätshilfen, Therapien, Lebenshaltungskosten und ähnliche Bedarfe.
Förderfähige Ausgaben
- Haushaltsgeräte und Möbel
- Treppenlifte und Aufzüge
- Medizinische Hilfsmittel
- Fortbewegungsmittel
- behindertengerechte Fahrzeuge
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schuldentilgung
- Prozess- und Anwaltskosten
- Aus- und Fortbildungskosten
- Zahnbehandlungen
- Operationen im Ausland
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Ausschöpfung vorrangiger Leistungen (z.B. Eingliederungshilfe, Krankenkassen)
- Mildtätigkeitsbescheid (§53 AO) bei Organisationen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Selbstauskunftsformular
- Datenschutzerklärung
- Einkommensnachweise
- Kopie von Attesten/Schwerbehindertenausweis
- Nachweis vorrangiger Leistungen
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Falls
- Vorhandene Eigenmittel
- Nachweis Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Die Franz Beckenbauer-Stiftung gewährt bundesweit fortlaufend individuelle Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung sowie für Personen, die aufgrund von Krankheit, Bedürftigkeit oder unverschuldeten Notlagen Unterstützung benötigen. Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch mildtätige Organisationen nach § 53 AO. Die Zuschüsse decken eine Vielzahl lebenspraktischer und medizinischer Bedarfe ab, darunter Haushaltsgeräte, Möbel, Treppenlifte, Aufzüge sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte und Brillen. Auch Maßnahmen zur Mobilität (beispielsweise Fahrräder und behindertengerechte Fahrzeuge), Therapien und die Deckung von Lebenshaltungskosten können bezuschusst werden. Voraussetzung ist der Nachweis der Bedürftigkeit, die Ausschöpfung vorrangiger Sozialleistungen (z. B. Eingliederungshilfe, Krankenkassenleistungen) und bei Organisationen ein aktueller Mildtätigkeitsbescheid. Ausgeschlossen sind unter anderem Schuldentilgung, Prozesskosten, Aus- und Fortbildungen, Zahnbehandlungen oder Beerdigungskosten.
Ein förmlicher Antrag ist nicht erforderlich: Antragstellende können ihre Situation formlos per Online-Formular oder auf dem Postweg schildern. Zur vollständigen Prüfung sollten Selbstauskunftsbogen, Datenschutzerklärung, Einkommensnachweise sowie Atteste oder Schwerbehindertenausweis und ein Nachweis vorrangiger Leistungen eingereicht werden. Die Stiftung bewertet Anträge nach Dringlichkeit des Einzelfalls, vorhandenen Eigenmitteln und dem Nachweis einer Gesamtfinanzierung. Da die Mittel kurzfristig zur Verfügung stehen und eine rechtzeitige Antragstellung keine Frist erfordert, erhalten Antragstellende zügig Rückmeldung. Mit dieser flexiblen Unterstützung ergänzt die Franz Beckenbauer-Stiftung bestehende Förderstrukturen und ermöglicht bedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Alltags- und Teilhabeleben.
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