Zuschuss

Einzelfallhilfeanträge / Individualförderung (Karl-Heinrich-Linde-Stiftung)

Unmittelbare finanzielle Zuwendungen an Einzelpersonen zur Linderung individueller Notlagen im Oldenburger Land, vorzugsweise über Caritas-Beratungsstellen.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Förderung von Einzelpersonen zur Linderung individueller Notlagen, z. B. Anschaffung von Hilfsmitteln, Unterstützung benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung oder Beihilfe in besonderen Lebenssituationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Hilfsmitteln
  • Unterstützung von Jugendlichen in Ausbildung
  • Unterstützung in individuellen Lebenssituationen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Oldenburger Land
  • Nachweis einer individuellen Notlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Nachweis der Notlage
  3. Kostenvoranschlag

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Notlage
  • Übereinstimmung mit den Vergaberichtlinien

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der Karl-Heinrich-Linde-Stiftung richtet sich an Privatpersonen im Oldenburger Land, die sich in akuten sozialen oder gesundheitlichen Notlagen befinden. Über Caritas-Beratungsstellen können bedürftige Menschen finanzielle Zuschüsse beantragen, um dringend benötigte Hilfsmittel anzuschaffen oder benachteiligte Jugendliche in Ausbildung zu unterstützen. Auch außergewöhnliche Lebenssituationen, wie unerwartete Kosten bei körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, werden im Rahmen der individuellen Förderung berücksichtigt. Die Zuwendungen werden fortlaufend vergeben und dienen dazu, Notlagen unmittelbar zu lindern.

Förderberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz im Oldenburger Land, die einen Nachweis ihrer individuellen Notlage erbringen. Antragstellende legen einen vollständig ausgefüllten Förderantrag vor, fügen einen Kostenvoranschlag bei und belegen ihre Bedürftigkeit durch geeignete Nachweise. Die Vergabe orientiert sich an der Dringlichkeit der Notlage und der Übereinstimmung mit den Vergaberichtlinien der Stiftung. Dank dieser unbürokratischen Unterstützung können Menschen in schwierigen Lebenslagen sofortige Hilfe erfahren und langfristig gestärkt werden.

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