Einzelförderung (Ulrich-Spörel-Stiftung)
Einzelförderung für musikalisch engagierte Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre in Wiesbaden und Umgebung mit bis zu 2.000 € für Unterricht, Wettbewerbe, Instrumentenmieten und individuelle Projekte. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der musikalischen Ausbildung, Teilnahme an Wettbewerben, Kursen und individuellen Projekten junger Talente bis zum Alter von 20 Jahren in Wiesbaden und Umgebung.
Förderfähige Ausgaben
- Unterrichts- und Kursgebühren
- Wettbewerbsgebühren
- Leih- und Mietgebühren für Instrumente
- Kosten für individuelle musikalische Projekte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Instrumenten
- Investitionszuschüsse an Vereine und Kirchen
- allgemeine Vereins- oder Projektarbeit
- laufende Personal- oder Mietkosten
- Förderung von Musikstudierenden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Wiesbaden und Umgebung
- Alter bis 20 Jahre
- Überdurchschnittliches Engagement in der musikalischen Ausbildung
- fachpädagogisches Gutachten der Lehrkraft
- Beigefügte Ton-/Bildaufnahmen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Einzelförderung
- fachpädagogisches Gutachten
- Ton-/Bildaufnahmen
- Elternerklärung bei Minderjährigen
- Kosten-Finanz-Plan
Bewertungskriterien
- überdurchschnittliches Engagement
- fachpädagogisches Gutachten
- Ton-/Bildaufnahmen und Referenzen
Beschreibung
Die Einzelförderung der Ulrich-Spörel-Stiftung unterstützt musikalisch engagierte Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren mit Wohnsitz in Wiesbaden und Umgebung. Gefördert werden Unterrichts- und Kursgebühren, Wettbewerbsbeiträge, Miet- und Leihgebühren für Instrumente sowie individuelle Projekte mit einer Zuwendung von bis zu 2.000 € pro Jahr und einer Förderquote von 80 %. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; für Projektvorhaben ist eine Einreichung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Durchführungstermin erforderlich. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal zwölf Monate, Folgeanträge sind frühestens nach Ablauf dieses Zeitraums möglich.
Voraussetzungen für eine Förderung sind ein überdurchschnittliches Engagement in der musikalischen Ausbildung, ein fachpädagogisches Gutachten der Lehrkraft, Ton- oder Bildaufnahmen als Referenz, sowie bei Minderjährigen eine Zustimmung der Eltern. Ausschließlich Kosten, die unmittelbar dem Förderzweck dienen, werden berücksichtigt; Investitionszuschüsse zum Instrumentenkauf, Zuschüsse an Trägerinstitutionen und laufende Personal- oder Mietkosten sind ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand der definierten Bewertungskriterien Engagement, Gutachten und Referenzmaterial. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, Gutachten, Ton-/Bildaufnahmen, Elternerklärung und einen Kosten-Finanz-Plan. Durch die sachgerechte Darstellung ihres musikalischen Werdegangs und die transparente Aufschlüsselung geplanter Ausgaben können junge Talente ihre Chancen auf eine finanzielle Unterstützung zur Weiterentwicklung ihrer musikalischen Fähigkeiten maximieren.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.