Zuschuss

Einzelförderung (Ulrich-Spörel-Stiftung)

Finanzielle Förderung bis 2.000 € pro Jahr für musikalisch engagierte Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre aus Wiesbaden und Umgebung für Unterricht, Kurse, Seminare, Wettbewerbe und Instrumentenmiete.

Musik Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Fördersumme: bis 2.000 € pro Jahr
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung musikalisch engagierter Kinder und Jugendlicher in ihrer Ausbildung und Projektumsetzung durch Unterstützung von Unterrichtskosten, Kurs- und Seminargebühren, Wettbewerbsteilnahme sowie Leih- und Mietgebühren für Instrumente.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterrichtskosten
  • Kurs- und Seminargebühren
  • Wettbewerbsteilnahmegebühren
  • Leih- und Mietgebühren für Instrumente
  • Individuelle musikalische Projekte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Instrumenten
  • Investitionszuschüsse an Trägereinrichtungen, Vereine und Kirchen
  • Laufende Personal- oder Mietkosten
  • Förderung von Musikstudierenden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter bis 20 Jahre
  • Wohnsitz in Wiesbaden und Umgebung
  • Nachweis musikalischen Engagements durch fachpädagogisches Gutachten, Ton-/Bildaufnahmen oder Auszeichnungen
  • Einverständnis der Eltern bei Minderjährigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Einzelförderung
  2. fachpädagogisches Gutachten
  3. Ton-/Bildaufnahmen
  4. Nachweise über Auszeichnungen/Konzertprogramme
  5. Kosten-Finanz-Plan (bei Projekten)
  6. Abschlussbericht (bei Projekten)

Bewertungskriterien

  • Musikalisches Engagement und Ernsthaftigkeit
  • Nachweis des Talents durch Gutachten und Aufnahmen
  • Erfolgsnachweise wie Auszeichnungen
  • Qualität des Unterrichts- oder Projektkonzepts

Beschreibung

Die Ulrich-Spörel-Stiftung vergibt im Rahmen ihrer Einzelförderung jährlich Zuschüsse von bis zu 2.000 € an musikalisch engagierte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr aus Wiesbaden und der näheren Umgebung. Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der musikalischen Ausbildung und die Unterstützung kreativer Projekte – von Instrumental‐ und Gesangsunterricht über die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Wettbewerben bis hin zur Leih‐ und Mietgebühr von Instrumenten. Einreichende weisen ihr überdurchschnittliches Engagement durch ein fachpädagogisches Gutachten, Ton‐ und Bildaufnahmen oder Auszeichnungen nach. Bei Minderjährigen ist zudem eine Einverständniserklärung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter:innen erforderlich.

Die Zuwendungen der Ulrich-Spörel-Stiftung werden zu 100 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können für individuelle musikalische Projekte ebenso genutzt werden wie für laufende Unterrichtskosten. Anträge können fortlaufend gestellt werden; Folgeanträge sind nach Ablauf eines Jahres möglich. Bewertet werden sowohl die Qualität des Unterrichts‐ oder Projektkonzepts als auch Talentnachweise und bisherige Erfolge. Förderfähige Ausgaben umfassen Unterrichtsgebühren, Seminar‐ und Wettbewerbskosten sowie Instrumentenmieten. Ausgeschlossen sind u. a. die Anschaffung von Instrumenten sowie Investitionszuschüsse für Trägerorganisationen und laufende Personal‐ oder Mietkosten. Eine formale Antragstellung mit Antragsformular, Gutachten, Aufnahmebelegen, Auszeichnungsnachweisen sowie bei Projekten mit Kosten-Finanz-Plan und Abschlussbericht ist Voraussetzung für die Auswahl durch den Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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