Zuschuss

Einzelhilfe der Deutschen AIDS-Stiftung

Einmalige finanzielle Unterstützung für in Deutschland lebende Menschen mit HIV/Aids in einer HIV-bedingten existenziellen Notlage.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von in existenziellen Notlagen befindlichen Menschen mit HIV/Aids durch einmalige finanzielle Zuwendungen nachrangig zu Leistungen Dritter.

Förderfähige Ausgaben

  • Notlagebedingte Ausgaben (z. B. Miete, Lebensunterhalt, medizinische Kosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Diagnose HIV/Aids
  • Existenzielle Notlage
  • Nicht durch Leistungen Dritter abgedeckt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
  3. Antragsbegründung mit Beschreibung der Notlage
  4. Kostenvoranschläge und Kostenaufstellung
  5. Original HIV-Nachweis mit Stempel und Unterschrift des Arztes

Beschreibung

Die Deutsche AIDS-Stiftung gewährt bundesweit einmalige Zuschüsse für in Deutschland lebende Menschen mit HIV/Aids, die sich in einer existenziellen Notlage befinden und deren akuter Bedarf nicht durch Leistungen Dritter gedeckt wird. Die finanzielle Hilfe deckt notwendige Ausgaben wie Mietrückstände, Lebensunterhalt oder medizinische Kosten ab, die ohne zusätzliche Unterstützung nicht regulierbar wären. Da die Zuwendungen nachrangig zu staatlichen Leistungen vergeben werden, ist eine vorherige Beantragung vorhandener Ansprüche bei Sozialamt, Jobcenter oder Krankenversicherung verpflichtend. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, und Kosten, die vor der Antragstellung angefallen sind, können nicht rückwirkend übernommen werden. Die kontinuierlich geöffneten Fördermöglichkeiten ermöglichen eine flexible Antragstellung ohne feste Fristen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland und bestätigter HIV/Aids-Diagnose, die ihre Notlage ausführlich darlegen und nachweisen, dass keine anderen Leistungen greifen. Zur Einreichung gehören ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, detaillierte Nachweise über Einnahmen und Ausgaben, eine Kostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen sowie ein originaler ärztlicher Nachweis der HIV-Infektion. Nach positiver Prüfung erfolgt die Bewilligung und Mittelvergabe durch die Stiftung. Antragstellende sind angehalten, die Verwendung der Zuwendung nachzuweisen und bei weiteren Unterstützungsbedarfen frühere Anträge ordnungsgemäß abzurechnen. Diese unbürokratische Einzelfallhilfe bietet betroffenen Personen eine unmittelbare und zielgerichtete Unterstützung in kritischen Lebenssituationen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.