Einzelprojektförderung
Landesweite Förderung für Integrationsprojekte in Nordrhein-Westfalen. Anträge können jederzeit über das Online-Portal eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einzelprojekten mit Integrationsbezug zur Unterstützung von Integrationsprozessen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt mit Integrationsbezug
- Ziel der Förderung: Unterstützung von Integrationsprozessen in NRW
- Erhebliches Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen an der Umsetzung
Bewertungskriterien
- Unterstützung von Integrationsprozessen
- Erhebliches Landesinteresse
Beschreibung
Die Einzelprojektförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Initiativen, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration in der Region stärken. Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen ebenso wie Stiftungen, Genossenschaften und Vereine können jederzeit Anträge auf einen einmaligen Zuschuss stellen. Gefördert werden Veranstaltungen mit Integrationsbezug – von Ausstellungen über Fachtagungen bis hin zu mehrsprachigen Informationsmaterialien oder interreligiösen Kalendern – sowie innovative Modellvorhaben, die beispielsweise Sprachbildung für Kinder mit Migrationshintergrund oder niedrigschwellige Familienarbeit fördern. Voraussetzung ist, dass das geplante Projekt einen klaren Beitrag zur Unterstützung von Integrationsprozessen in Nordrhein-Westfalen leistet und ein deutliches Landesinteresse vorliegt. Die Bewilligung erfolgt durch das Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg, das für alle eingereichten Vorhaben landesweit zuständig ist.
Einreichungen sind jederzeit online möglich; für Projekte, die im laufenden Haushaltsjahr realisiert werden sollen, empfiehlt es sich, Anträge bis Ende Oktober/Anfang November einzureichen. Zur Bewertung zählen neben der fachlichen Qualität vor allem die Wirkung auf das Zusammenleben und das erkennbar hohe Interesse des Landes an der Umsetzung. Nach erfolgreicher Bewilligung sind Verwendungsnachweise sowie gegebenenfalls Zwischenberichte einzureichen, um transparent zu dokumentieren, wie die Mittel zur Erreichung der Projektziele eingesetzt wurden. Die Förderkonditionen basieren auf den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§§ 23, 44 LHO) und allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P/G). Interessierte Projektträger finden alle Informationen und den Online-Antrag im zentralen Antragsportal.
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