Elektrische Taxis in Wien
Pekunäre Förderung zur Unterstützung eines sukzessiven Flottenumbaus auf elektrisch betriebene Taxis in Wien. Anträge können ab 01.01.2023 bis zur Ausschöpfung der Mittel online gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stadt Wien möchte die sukzessive Umstellung des Taxiverkehrs auf elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne lokale Emissionen beschleunigen und damit einen Beitrag zum Ziel eines „weitgehend CO2-freien Wirtschaftsverkehrs bis 2030“ leisten sowie den betrieblichen Mehraufwand abfedern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maximal 15 eTaxis pro Antragsteller*in
- Kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren bis zur Auszahlung
- Vorliegen eines Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags
- Vorliegen eines Zulassungsscheins (Verwendungsbestimmung 25)
- Fahrzeug darf kein Gebrauchtwagen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig und korrekt ausgefüllter Online-Förderantrag
- Amtlicher, nicht abgelaufener Lichtbildausweis
- Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag des eTaxis
- Zulassungsschein (Verwendungsbestimmung 25) des eTaxis
Bewertungskriterien
- Bearbeitung in Reihenfolge des Antragseingangs
- Anträge bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Beschreibung
Die Förderaktion „Elektrische Taxis in Wien“ unterstützt Wiener Taxiunternehmen beim schrittweisen Umstieg auf rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Ziel ist eine spürbare Reduktion lokaler Emissionen und ein Beitrag zum angestrebten CO₂-freien Wirtschaftsverkehr bis 2030. Gefördert wird die Fahrleistung in sogenannten e-Besetztstunden, also Stunden, in denen zahlende Fahrgäste befördert werden. Die Stadt Wien stellt hierfür fortlaufend Zuschüsse bereit, die in Teilschritten auf Basis nachgewiesener e-Besetztstunden ausgezahlt werden. Durch diese Maßnahme werden sowohl Umwelt- und Klimaschutzziele als auch Aspekte der Luftreinhaltung und Lärmminderung im innerstädtischen Bereich adressiert.
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Taxiunternehmen mit aktiver Gewerbeberechtigung, Sitz oder Niederlassung sowie Wertschöpfung in Wien. Pro Antragsteller:in können bis zu 15 Neufahrzeuge beantragt werden. Fördervoraussetzungen sind u. a. ein gültiger Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag, ein Zulassungsschein mit Verwendungsbestimmung 25 und der Ausschluss eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Die Förderung beträgt 5 EUR pro e-Besetztstunde und ist auf maximal 10.000 EUR pro Fahrzeug begrenzt. Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich über bis zu 24 Monate. Anträge können ab dem 1. Jänner 2023 online eingereicht werden und werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Ausschöpfung der Mittel bearbeitet.
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